Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 08.02.12



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Hauptversammlung der Balda AG am 08. Februar 2012 in Bielefeld

Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds

Ablehnung
Begründung: siehe unten

TOP 2
Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds

Ablehnung
Begründung: siehe unten

TOP 3
Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds

Ablehnung
Begründung: siehe unten

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Ablehnung
Begründung: siehe unten

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Ablehnung
Begründung: siehe unten

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Ablehnung
Begründung: siehe unten

Begründung zu TOP 1-6: Alle 6 Punkte beinhalten das gleiche Ziel der Antragstellerin Octavian: nämlich die Abwahl der 3 bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats (TOP 1-3) und ihre Ersetzung durch die von Octavian vorgeschlagenen 3 Kandidaten (TOP 4-6). Nach reiflicher Überlegung und Erörterung der Problemlage mit den beiden Seiten – Antragstellerin und den Verwaltungsorganen der Balda AG – wird die Ersetzung der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats durch die benannten Kandidaten nicht für sinnvoll im Sinne einer Lösung der Probleme des Unternehmens gehalten. Es ist unbestreitbar, dass es gegen die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) erhebliche Bedenken gibt aufgrund der wechselvollen Geschichte des Unternehmens in den letzten Jahren und insbesondere im Hinblick auf die Behandlung der werthaltigen Beteiligung an der taiwanesischen Firma TPK sowie ihrem Mehrheitsgesellschafter Chiang. Speziell die nicht erfolgte Veräußerung der restlichen Beteiligung der Balda AG an TPK im vergangenen Geschäftsjahr 2011 lässt einige Zweifel daran aufkommen, ob der AR nicht zu stark mit den Großaktionären Familie Chiang verbunden ist und deren Interessen dabei zu stark berücksichtigt hat. Auf der anderen Seite sind die vom AR vorgetragenen Argumente durchaus geeignet, die Nichtveräußerung sinnvoll zu begründen. Bei der Antragstellerin Octavian ist zu bedenken, dass sie erst seit Ende 2010 bei der Balda AG investiert ist und Zweifel daran bestehen, ob es sich wirklich um ein unternehmerisches Engagement handelt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um eine überwiegend spekulativ begründete Investition handelt im Hinblick auf die in 2010 und 2011 überproportional im Wert gestiegene Beteiligung von Balda an TPK. Deren Wert aber möglicherweise im Zuge des Börsengangs von TPK vom Markt überhöht bewertet wurde. Insofern kommt es jetzt für das Unternehmen darauf an, einen AR zu haben, der das neue Topmanagement kompetent und nachhaltig strategisch beraten kann. Um eine tragfähige Geschäftsstrategie zu entwickeln und nicht nur eine möglichst schnelle und hohe Verwertung der TPK-Beteiligung. Da Octavian in diesem Sinn bisher noch nicht als Aktionärin von Balda hervorgetreten ist, kann eine Zustimmung zu den gestellten Anträgen frühestens zur ordentlichen HV im Mai 2012 verantwortlich geprüft werden. Im Übrigen werden die Ausführungen von Antragstellerin und AR in der a.o. HV von Bedeutung sein. Es bleibt daher vorbehalten, die endgültige Entscheidung der SdK vom Verlauf der a.o. HV abhängig zu machen.


Die TOPs 4 bis 6 - Neuwahl von 3 AR-Mitgliedern -kamen nach den Ergebnissen der Abstimmungen zu den TOPs 1-3 nicht mehr zur Abstimmung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.