Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.03.12



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Hauptversammlung der Infineon AG am 08. März 2012 in München

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2011, des Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010/2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 12 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 12,3% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies liegt deutlich unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60%. Da jedoch das Geschäftsmodell sehr volatil ist, sich die Weltwirtschaft vor einer ungewissen Zukunft befindet und Infineon hohe Investitionen angekündigt hat, erscheint eine Ausschüttung von 12 Cent je Aktie angemessen. Ferner stellt dies eine Steigerung zur Vorjahresdividende (10 Cent) in Höhe von 20% dar.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Das zurückliegende Geschäftsjahr kann als sehr erfolgreich bezeichnet werden. Der Umsatz stieg um 20% auf knapp 4 Mrd. € und der Konzernjahresüberschuss konnte sogar um 70% auf über 1,1 Mrd. € gesteigert werden. Der Verkauf des Mobilfunkgeschäfts an Intel wurde erfolgreich abgeschlossen. In den verbleibenden Segmenten ist Infineon jeweils einer der führenden Anbieter am Markt. Aufgrund der getätigten Investitionen erscheint die Gesellschaft nun auch sehr gut für die Zukunft aufgestellt zu sein. Auch wenn für das laufende Jahr aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheiten mit einem Umsatzrückgang geplant wird (die Prognose erscheint mit Blick auf die Konkurrenz derweilen sehr konservativ zu sein), ist der mittelfristige Trend immer noch positiv und in Takt. Es gibt also keinen ersichtlichen Grund, dem erfolgreichen Management nicht die Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden vier ordentliche und zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Dabei hat laut des Berichtes des Aufsichtsrates nicht nur eine Kontrolle des Vorstands durch das Gremium stattgefunden, sondern der Aufsichtsrat stand dem Vorstand auch beratend zur Seite. Die Gesellschaft erscheint so gut wie noch nie aufgestellt zu sein seit dem Börsengang, Es gibt keinen ersichtlichen Grund, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Die KPMG AG gehört zu den weltweit tätigen, erfahrensten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Die Gesellschaft erfüllt alle Voraussetzungen, um als Abschlussprüfer für ein weltweit tätiges Unternehmen von der Größe der Infineon AG tätig zu werden. Trotz der Überschreitung der von der SdK gerade noch akzeptierten Grenze von 25% gemessen am Prüfungshonorar stimmt die SdK diesjährig nochmals zu. Prinzipiell fordert die SdK die Trennung von Prüfung und Beratung, erwartet aber im mindesten die Einhaltung der Grenzwerte, ansonsten wird im nächsten Jahr eine Zustimmung nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus regt die SdK an, die sog. sonstigen Leistungen zukünftig im Geschäftsbericht detaillierter in Bezug auf den Gegenstand darzustellen und erwartet eine entsprechende Aufklärung für das abgelaufene Geschäftsjahr auf der HV.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.