Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.01.12



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Hauptversammlung der Thyssen Krupp AG am 20.01.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2011, der Lageberichte der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010/2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Als Dividendenvorschlag werden unverändert 0,45 Euro vorgeschlagen, obwohl die AG ein negatives Konzernergebnis, bedingt durch die hohen Abschreibungen von 2,9 Mrd. Euro ausgewiesen hat. Da das um Sondereffekte bereinigte Ebit um 42 % anstieg und 1,8 Mrd Euro erreichte, ist die Zahlung einer unveränderten Dividende trotz Verlustausweis zu verantworten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Der Vorstand hat, bedingt durch die Abschreibungen auf die Investitionen in Nord- und Südamerika, ein insgesamt hohes negatives Ergebnis vorgelegt. Die Investitionen wurden über die Laufzeit auf rund das 4-fache des Ursprungsbetrags angehoben. Die intensiven Fragen der Aktionäre auf den letzten Hauptversammlungen wurden dahingehend beantwortet, dass beide Projekte die Kapitalkosten (8,5 %) verdienen würden. Laut Presseberichterstattung lässt Herr Dr. Cromme Schadensersatzansprüche gegen das alte Management prüfen. Ohne Ergebnis der Prüfung kann eine Entlastung des alten Managements nicht sachgerecht erfolgen und führt daher bei Verzicht auf Einzelentlastung zur Gesamtablehnung Wir empfehlen diesbezüglich diesen Tagesordnungspunkt, soweit es das alte Management betrifft, bis zur Vorlage der Prüfung von der Tagesordnung zu nehmen und die neu hinzugetretenen Vorstände zu entlasten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat bei diesen beiden Großinvestitionen seine Kontrollfunktion besonders sorgfältig auszuüben, insbesondere wenn es um diese gigantischen Kostenüberschreitungen des Vorsprungsbudgets geht. Auch hat er sich mit den Aussagen auf der Hauptversammlung, dass die Kapitalkosten trotz einer Vervielfachung der Ursprungskosten verdient werden, auseinanderzusetzen um festzustellen, ob dieses Projekt nach wie vor wirtschaftlich umgesetzt wird. Stattdessen wurde über den Großaktionär der verantwortliche Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Ekkehard Schulz in den Aussichtsrat gewählt. Auch unter Anerkennung der Gesamtlebensbilanz von Herrn Dr. Schulz kann bei dieser Kostenüberschreitung und Abschreibung von rund 50 % des Investitionsvolumens eine Entlastung nicht ausgesprochen werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, rund 38 % des bestehenden Kapitals als genehmigtes Kapital zu beschließen und das Bezugsrecht der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlage bis zu 20 % auszuschließen.
Als SdK halten wir die Grenze von 25 % des Kapitals als zu genehmigendes Kapital für die kommenden Jahre für ausreichend. Verdeutlichen wir uns die Größenordnung bei einer Marktkapitalisierung von derzeit 9,1 Mrd. Euro entspricht dieses über 2,2 Mrd. Euro Diese Größenordnung dürfte in jedem Fall bis zur nächsten Hauptversammlung ausreichen und könnte dann erneut in dieser Größenordnung genehmigt werden. Ein Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen sollte 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten und ansonsten der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die KPMG nicht zum Abschlussprüfer zu wählen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.