Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 20.12.11



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a.o. Hauptversammlung der wind 7 Aktiengesellschaft am 20.12.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Umstellung der bisherigen Nennbetragsaktien in Stückaktien und die damit zusammenhängenden Änderungen der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Umstellung auf nennwertlose Aktien dient alleine praktischen Gesichtspunkten. Durch sie wird vermieden, dass sich bei bestimmten Kapitalmaßnahmen (wie z.B. bei dem zur Abstimmung stehenden Kapitalschnitt) neue, \"krumme\" Nennwerte ergeben.

TOP 2
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von sonstigen Verlusten und über die Anpassung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die geplante Maßnahme soll im Ergebnis das Grundkapital von 9.167.600 M € auf 6.233.968 M (= 68 % des bisherigen Grundkapitals) herabsetzen. Der auf die einzelne Aktie anteilige Betrag reduziert sich entsprechend von 10,00 € auf 6,80 € (ebenfalls 60 %). Damit reduziert sich der Bilanzverlust (AG) von 3 M € rechnerisch auf etwa Null. So soll bei fortschreitender Wiederbelebung und Profitabilität der Wind 7 die Ausschüttung einer zeitnahen Dividende ermöglicht werden. Die einzelnen Schritte der Maßnahme erscheinen schlüssig, die Rechenoperation ist nachvollziehbar und plausibel.

TOP 3
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen

Zustimmung
Begründung: Die Vorgehensweise der sich an TOP 2 anschließenden Kapitalerhöhung um bis zu 1.246.780 M € ist in sich stimmig. Zwar ist kein Handel von Bezugsrechten vorgesehen. Dies erscheint angesichts des Umfangs der KE und des dazu nicht in Relation stehenden Aufwandes eines B.handels aber vertretbar. Von der Aktionärsstruktur her (dies wird in der HV hinterfragt) ist nicht ersichtlich, dass durch den fehlenden B.handel Kleinaktionäre benachteiligt würden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Mit der Schaffung des neuen genehmigten Kapitals in der vorgeschlagenen Form könnten insgesamt Aktien im Umfang von 50 % des neuen (herabgesetzten) Grundkapitals begeben werden. Auch wenn die Herausgabe gegen Sacheinlage (also unter Bezugsrechtsausschluss) dabei auf 30 % des \"im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals\" begrenzt ist, ist dieser Erhöhungsrahmen immer noch außerhalb der von der SdK für angemessen erachteten Größenordnung.

TOP 5
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung neuen bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Die vorgesehene Maßnahme kann einen sinnvollen Finanzierungsbaustein darstellen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.