Hauptversammlung der Teutoburger Wald-Eisenbahn AG am 12.10.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft zum 31.12.2010
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Die Verwaltung hat es nicht geschafft, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 8 Monate eine HV einzuberufen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Die Verwaltung hat es nicht geschafft, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 8 Monate eine HV einzuberufen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts dagegen, die PWC als AP zu wählen. Das würde auch gelten, wenn der AP für die bereits abgelaufenen Jahre zu wählen wäre.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Die Verwaltung hat es nicht geschafft, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 8 Monate eine HV einzuberufen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Die Verwaltung hat es nicht geschafft, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 8 Monate eine HV einzuberufen.
TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: Die Wiederwahl von Herrn Henrik Würdemanns als AR (und ARV) erscheint nicht sinnvoll, da zu befürchten ist, dass er einseitig und ausschließlich die Interessen des Großaktionärs und seines Arbeitgebers vertritt und die Interessen der Kleinaktionäre gering bewertet - siehe letzte nicht abgeschlossene HV und die ausgefallenen HVs innerhalb der gesetzlichen Pflicht.
TOP 8
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft auf die Captrain Deutschland
Ablehnung
Begründung: Zwar ist der angebotene Abfindungspreis mehr als doppelt so hoch, wie der im Gutachten genannte, und es ist zu begrüßen, dass damit der Kaufpreis, zu dem rund 5% der ausstehenden Aktien erworben wurden, auch den verbleibenden Minderheitsaktionären zugestanden wird. Dennoch bleiben aufgrund der bestehenden Informationen begründete Zweifel, ob dies Angebot bereits dem tatsächlichen Wert der zu übertragenden Aktien entspricht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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