Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.09.11



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Hauptversammlung der Medisana AG am 21.09.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Das Ergebnis des Geschäftsjahrs 2010 entspricht nicht der im letzten Jahr geäußerten Prognose des Vorstands. Zwar konnte der Umsatz um 26,7% auf 46,3 Mio. Euro gesteigert werden, aber in der Gesamt-bewertung ist das Bilanzergebnis enttäuschend. Der Aufbau und die Vorlaufkosten für ein neues Geschäftsfeld sowie der Aufwand, bedingt durch die Erst-konsolidierung einer Tochter, haben neben Margen-verfall das Ergebnis vorrangig belastet. Die im laufenden Geschäftsjahr erfolgte Produkterweiterung im Bereich neuer Medien ist zukunftsorientiert und verspricht den Wiedereinstieg in einen positiven operativen Cash-flow. Die Aktivität des Vorstands wird da-her durch unsere Entlastung anerkannt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der AR hat seine Kontroll- und Beratungsfunktion gegenüber dem Vorstand nach Gesetz und Satzung an-gemessen vorgenommen und einen vollständigen, transparenten Bericht seiner Tätigkeit vorgelegt. Aller-dings sollte der AR im nächsten Jahr darauf Ein-fluss nehmen, dass unbedingt der nach § 175 Abs. 1 Akt.G vorgeschriebene Zeitrahmen für die Abwicklung der HV eingehalten wird.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen BDO, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)

Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen versagt seinen Anlegern die vom Corporate Governance Kodex geforderte individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter. Eine gegen-über den Aktionären zu erbringende Finanz-Transparenz wird mit dem Vorschlag nicht erbracht. Nur auf der Basis der individualisiert errechneten Vorstands-vergütung ermöglicht den Anlegern die Beurteilung, ob die Höhe der Vergütung und die einzelnen zusätzlichen Vergütungsbestandteile eines jeden Vorstands-mitgliedes, gemessen an den jeweiligen Aufgaben und an dem etwaigen Unternehmenserfolg, angemessen sind.

TOP 6
Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Gegen die Sitzverlegung der Gesellschaft ist prinzipiell nichts einzuwenden. Eventuelle wirtschaftliche Gründe sollten auf der HV erläutert werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Mit der beantragten Satzungsänderung erfolgt die An-passung an die moderne elektronische Datenübertragung.

TOP 8
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Heinz-Peter Specht, Unternehmensberater, München, zum Mitglied des AR bestehen keine Bedenken. Anzumerken ist nur, dass die Verwaltung zukünftig bei der AR-Bestellung die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Diversity beachten sollte.

TOP 9
Änderung der Satzung zur Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Neuregelung der AR-Vergütung wird zugestimmt, da sie angemessen ist. Als positiv ist hervorzuheben, dass auf eine variable Komponente verzichtet wird. Dadurch werden falsche Anreize ausgeschlossen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

Ablehnung
Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien bis zu 10% des Grund-kapitals ist derzeit nicht sinnvoll, da der Gesellschaft die dafür notwendige solide Liquidität fehlt.

TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

Ablehnung
Begründung: Der Einsatz von Derivaten als spekulatives Element beim Aktienrückkauf wird grundsätzlich abgelehnt, weil damit dem verbotenen Handel mit eigenen Aktien Vor-schub geleistet werden könnte.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.