Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.08.11



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Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG am 30.08.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Lloyd Fonds AG, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft konnte ein positives Konzernergebnis von 2, 7 Mio. ausweisen. Dieses ist aber wie auch im Vorjahr durch erhebliche Sondereffekte gekennzeichnet. Die Gesellschaft bedarf noch erheblicher Anstrengungen, um eine endgültige Sanierung herbeizuführen, insbesondere um die für die Enthaftung notwendige Zahlung zu finanzieren und um die stark reduzierte Kapitalausstattung zu verbessern.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit ersichtlich, seinen Verpflichtungen zur Überwachung und strategischen Beratung des Vorstands nachgekommen. Siehe auch Begründung unter TOP 2.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von der TPW Todt & Partner KG, WP Gesellschaft, bestehen keine Bedenken

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Lloyd Fonds AG

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Prof. Kottkamp und die Neuwahl von Dr. Duhnkrack bestehen keine Bedenken. Beide Herren scheinen die notwendige Qualifikation für die Aufsichtsratstätigkeit zu besitzen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.