Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.07.11



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Hauptversammlung der GESCO AG am 21.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010/2011 (01.04.2010 bis 31.03.2011) inklusive dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Dividendenzahlung wurde um 50 % erhöht. Die Dividende wurde verdient.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Gj. 2010 ein deutliches Umsatzwachstum, ein überproportionales Gewinnwachstum verbunden mit einer excellenten Aktienkursentwicklung erreicht. Die Dividende wurde um 50% erhöht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Die Kontroll- und Beratungsaufgaben wurden adäquat wahrgenommen. Es bestehen zur Zeit keine ungewöhnlichen Risikosituationen, für die das Unternehmen unvorbereitet wäre.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Gegenüber dem Vorjahr wurden die sonstigen Leistungen in der Beauftragung an den Konzernabschlussprüfer stark reduziert. Die Unabhängigkeit ist damit auch nicht formal gefährdet. Die Sachkunde ist gegeben.

TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Namensaktien bieten dem Aktionär Chancen einer intensiveren Kommunikation mit dem Unternehmen und erhöhen die Transparenz der Eigentümer.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.