Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.07.11



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Hauptversammlung der CinemaxX AG am 07. Juli 2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapital-anleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlus-ses für das Geschäftsjahr 2010. Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die CinemaxX Aktiengesellschaft und den CinemaxX Konzern für das Geschäftsjahr 2010. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010.

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die SdK trägt den Gewinnvortrag auf neue Rechnung zur weite-ren Stärkung des Eigenkapitals nach erfolgreicher Kapitalerhöhung im Be-richtsjahr mit, erwartet aber für 2011 die Aufnahme einer Dividendenzahlung. Auf der Hauptversammlung wird zudem die zukünftige Dividendenpolitik hin-terfragt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge-schäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: CinemaxX hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ergebnisseitig so-wie vom Cashflow her überzeugt und ist zudem in einem umfassenden Sinne, nicht nur technisch sondern auch durch ein passgenaues, umfassendes Un-terhaltungsangebot, Innovationsführer in der Kinobranche. Der deutlich ge-stiegene Aktienkurs und die gelungene Kapitalerhöhung fügen sich dabei naht-los ins Bild.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsfunktion erfüllt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist zwar prinzi-piell geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen, der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird aber aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außer-halb der Abschlussprüfung trotzdem abgelehnt. Die SdK fordert zur Sicherstel-lung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht hierbei insbesondere umfangreiche Steu-erberatungsleistungen kritisch.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.