Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.07.11



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Hauptversammlung der AdCapital AG am 08.07.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AdCapital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Lageberichts für die AdCapital AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Dividende plus Sonderdividende ergeben eine ordentliche Kapitalverzinsung für den Aktionär.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Ablauf des Geschäftsjahres 2010 enthält keine Hinweise, die gegen eine Entlastung der damaligen Vorstände sprechen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Verlauf des Geschäftsjahres 2010 lässt keine Umstände erkennen, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung bei Einzelwahl, mit Ausnahme von Herrn Strüder.
Begründung: Herr Strüder ist der LBBW nahestehend. Die von der LBBW gemanagten Spezialfonds der Gesellschaft erbringen nicht den von den Aktionären erwarteten Ertrag.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der neue Abschlussprüfer hat zu einer Verbesserung der Präsentation der Bilanz und des Geschäftsberichts 2010 beigetragen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Nr. 2 der Satzung der AdCapital AG (Sitz der Gesellschaft)

Zustimmung
Begründung: Der Gewerbesteuerhebesatz ist am neuen Sitz günstiger. Allerdings sollte die jährliche Hauptversammlung nicht am Sitz erfolgen, sondern weiterhin am Ort einer deutschen Börse, da Tuttlingen für viele Aktionäre eine beschwerliche Anreise zur HV bedeutet. Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte deshalb eine entsprechende Zusage abgeben.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.