Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.11



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Hauptversammlung der Wirecard AG am 22.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns des Geschäftsjahres 2010

Ablehnung.
Begründung: Die SdK fordert für reife Unternehmen generell eine Ausschüttung von mindestens 40% des Konzernjahresüberschusses. Die Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2010 beträgt ca. 20%. Hier sollte aus Sicht der SdK zumindest der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet werden. Ferner muss dafür gesorgt werden, dass die Tochtergesellschaften Ihre Gewinne zu einem größeren Teil als bisher an die Wirecard AG ausschütten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung.
Begründung: Aus Sicht der SdK sind die in der Vergangenheit aufgekommenen Gerüchte über eine Verwicklung des Konzerns in die Abwicklung von nicht vertragskonformen Zahlungen in den USA bisher nicht endgültig ausgeräumt worden. Der SdK ist bisher nicht ersichtlich, ob der Vorstand der Gesellschaft hier ein funktionierendes Überwachungssystem implementiert hat, um solche eventuell nicht vertragskonforme Transaktionen über die Wirecard-Systeme zu verhindern. Ferner hat es der Vorstand versäumt, die Gewinne der Tochtergesellschaften zur Holding transferieren zu lassen, um eine angemessene Dividende ausschütten zu können.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung.
Begründung: Es besteht aus unserer Sicht die Möglichkeit, dass der Aufsichtsrat Kenntnis von dem in Tagesordnungspunkt drei beschriebenen Handeln des Vorstands hat. Eine Entlastung erscheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angebracht.

TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung.
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten sind bereits Aufsichtsräte der Gesellschaft. Da aktuell aus Sicht der SdK die Kandidaten nicht entlastet werden können, erscheint eine Wiederwahl in den Aufsichtsrat nicht angebracht.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Ernst&Young gehört zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungskanzleien weltweit. Die Fokussierung auf nur noch einen Prüfer erscheint begrüßenswert, da dieser nachweislich über die nötige Qualifikation verfügt, auch komplexe Sachverhalte nachvollziehen zu können. Fernern dürfte dies Kosten gegenüber der zuletzt praktizierten Variante mit zwei Prüfern sparen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ergänzung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Ablehnung.
Begründung: Die SdK sieht Aktienrückkäufe nur dann als angemessen an, wenn gleichzeitig eine angemessene Dividende gezahlt wird, und die Gesellschaft über ein Maß an liquiden Mitteln verfügt, welches für das operative Geschäft zu hoch erscheint. Beide Punkte sind hier nicht erfüllt.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ergänzung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Juni 2009 über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2009/I sowie über die Änderung der Satzung

Ablehnung.
Begründung: Die Verwendung von Aktien als Vergütungsinstrument sollte nur denjenigen Unternehmen vorbehalten bleiben, welche weder über ausreichend liquide Mittel noch über eine Cash generierende Einheit (zum Beispiel Biotechnologieunternehmen) verfügen. Die Herausgabe von Aktien an Mitarbeiter führt zu einer kurzfristig, rein am Aktienkurs orientierten Handlungsweise der Mitarbeiter und kann den langfristigen Unternehmenserfolg gefährden. Die SdK ist daher für eine variable Besoldung der Mitarbeiter welche in Cash erfolgt.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Aktienoptionsprogramms 2008 und über die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung.
Begründung: Die SdK ist gegen Aktienoptionsprogramme für Vorstände und Mitarbeiter und begrüßt daher dessen Aufhebung.

TOP 10
Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und über die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung.
Begründung: Da die Firmenzentrale nach Aschheim verlegt wird, ist es konsequent und richtig, auch den Firmensitz dort hin zu verlegen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.