Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.06.11



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Hauptversammlung der Masterflex AG am 28.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die Masterflex AG und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es in 2010 gelungen, die strategische Neuausrichtung voranzubringen und seine gesetzten Ziele zur Sicherstellung der Konzernfinanzen zu erreichen, um die Voraussetzungen für eine Rückkehr zur Rentabilität zu schaffen. Die erfolgreiche Platzierung einer Kapitalerhöhung wurde durchgeführt und die Bankschulden wesentlich verringert. Durch Expansion und Fokussierung auf das Kerngeschäft konnte der Umsatz um 20% gesteigert und EBIT sowie EBIT-Marge erheblich verbessert werden. Die Zahlen des ersten Quartals 2011 verdeutlichen diesen Trend mit einem positiven Ergebnis, sodass der Turn-around gesichert scheint.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der AR hat die vom Vorstand beschlossenen und verwirklichten Restrukturierungs- und Finanzierungsmaßnahmen laut AR-Bericht mitgetragen und beratend unterstützt. Er ist seiner Kontrollfunktion gewissenhaft nachgekommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Das Vergütungssystem entspricht im Wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben und ist von seiner Struktur her akzeptabel. Es ist aber abzulehnen, dass in den Verträgen eine Change-of-Control-Klausel enthalten ist. Die SdK vertritt die Ansicht, dass es angesichts der Vergütung der Vorstände keine zusätzlichen Absicherung des Risikos bei einem Kontrollwechsel bedarf.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter möglichem Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Dieses ist ein reiner Vorratsbeschluss und passt aber nicht in die aktuelle Cash-Situation des Unternehmens. Mit TOP 7 wird zudem Kapitalbedarf vorgegeben und widerspricht daher dem Erwerb eigener Aktien.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung von § 4 Absatz 5 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals in Höhe von 50% des aktuellen Grundkapitals auch gegen Sacheinlage und mit Bezugsrechtsausschluss vor. Dieses ist nach Auffassung der SdK eindeutig zu opulent, die diesbezüglich lediglich 10% für kleinere Arrondierungen des Beteiligungsbereichs akzeptiert. Größere Sacheinlagen sollten über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung erfolgen.

TOP 8
Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Masterflex AG und der Novoplast Schlauchtechnik GmbH

Zustimmung
Begründung: Der Vertrag ist nicht zum Nachteil der Aktionäre und wird aus steuerlichen Gründen vorgenommen.

TOP 9
Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Masterflex AG und der M & T Verwaltungsgesellschaft mbH

Zustimmung
Begründung: Auch aus diesem Vertrag entstehen den Aktionären keine Nachteile. Er wird aus steuerlichen Gründen geschlossen und findet daher unsere Zustimmung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.