Hauptversammlung der Quirin Bank AG am 17.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der quirin bank AG zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Soweit ersichtlich, spricht nichts gegen eine Entlastung. Im Gegenteil:
Erstmalig konnte ein positives Geschäftsergebnis verzeichnet werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Soweit ersichtlich, spricht nichts gegen eine Entlastung.
TOP 4
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Auswahl der Vertreter scheint angemessen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung:
PWC ist selbstverständlich geeignet, die Abschlussprüfung bei der Quirin Bank
vorzunehmen. Angesichts der hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag trotzdem ab. Die SdK fordert grundsätzlich eine weitgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des Genehmigten Kapitals
Zustimmung
Begründung:
Sinnvoller Vorratsbeschluss
TOP 7
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung einer bestehenden sowie die
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder
des Vorstands der quirin bank AG und Arbeitnehmer
Ablehnung
Begründung:
Grundsätzlich können MA-Beteiligungsprogramme begrüßenswert sein, da sie dafür
sorgen, dass qualifizierte MA gewonnen, gehalten und motiviert werden können. Zwei Punkte sprechen hier dagegen: 1. Die Hürde einer Steigerung des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft von im Durchschnitt 7 % pro Jahr erscheint zu gering. 2. Es fehlt eine relative Ausübungshürde.
TOP 8
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 5
Absatz 3 der Satzung, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes
Kapital 2011) und entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Anpassung erscheint sinnvoll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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