Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.11



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Hauptversammlung der Turbon AG am 22.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Ergebnisverwendung

Zustimmung
Begründung: Der Konzernjahresüberschuss in 2010 lag bei T€ 2.163. Die Gesellschaft hat an die Aktionäre die Ausschüttung einer Dividende von 1 € (Vj. 0,40 €) vorgeschlagen, aufgeteilt in eine Dividende von 0,50 € für 3.294.903 Stückaktien= 1.647.451,50 € und eine Sonderdividende von 0,50 € je Stückaktie für 3.294.903 Stückaktien= 1.647.451,50 €. Ausschüttung insgesamt also 3.294.903 €. Im Bericht für das 1. Quartal 2011 wird die Sonderdividende mit Kostenersparnissen und das gute Ergebnis/Ergebniserwartung 2011 begründet.
Der Konzernjahresüberschuss reicht nicht zur Ausschüttung aus. Die Turbon AG hat jedoch einen Jahresüberschuss von 6.871.000 € erzielt. Der Bilanzgewinn belief sich auf 9.034.502,10 €.
Der Jahresüberschuss kommt i.W. aus der Carbotex Beteiligungs GmbH. In diesem Zusammenhang ist auf die a.o Hauptversammlung vom 9.9.2010 hinzuweisen (TOP 1 Gewinnabführungsvertrag mit der Carbotex Beteiligungs GmbH.)Die Carbotex Beteiligungs GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Turbon AG. Die Carbotex Beteiligungs GmbH wurde seinerzeit gegründet, um stille Reserven im Beteiligungsportefeuille aufzudecken. Die Carbotex Beteiligungs GmbH hält wiederum die Beteiligung an der operativen Carbotex Comp. Ltd, Thailand. Diese erzielt gute Gewinne. Der Nachteil war, dass der Gewinn der Carbotex Beteiligungs GmbH nochmals pauschal mit 5% zu versteuern war, was angabegemäß zuletzt 120.000 € ausmachte. Daher wurde auf vorgenannter HV der Abschluss eines GA-Vertrages für 5 Jahre bewilligt. Damit wird Gewerbe- und Körperschaftssteuer eingespart.
Der restliche Bilanzgewinn von 5.739.599,10 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Vor vorgenanntem Hintergrund ist der Ergebnisverwendung zuzustimmen.

TOP 3
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Obwohl Umsatz und Ergebnis nochmals zurückgegangen sind und deutlich unter dem Vorjahr liegen, ist dem Entlastungsvorschlag zuzustimmen. Der Umsatz liegt am unteren Rand der Prognose des Vorstands. Das Ergebnis liegt am oberen Rand der Prognose des Vorstands. Hintergrund der Rückgänge in den letzten Jahren ist der Verlust des Großkunden Staples. Die Aufgabe dieser Kundenverbindung war aus Ertragsgründen gerechtfertigt. Der Hintergrund wurde in den früheren HVs erörtert. Turbon hat darauf hin nicht rentable Werke geschlossen und die Kosten deutlich gesenkt und angekündigt, in das Neugeschäft zu intensivieren. Gem. Zahlen im 1.Quartal 2011( EBIT T€ 1.835 nach T€ 1.608) und den dort gestellten Prognosen für 2011 ( T€ 5.500 Vorsteuerergebnis) scheint der Turnaround zu gelingen.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat kann Entlastung erteilt werden, da er seiner Kontrollfunktion nachgekommen ist. Der Bericht des Aufsichtsrates erscheint vollständig. Die vom Aufsichtsrat für den Vorstand festgelegten Bezüge erscheinen angemessen. Die für die Festsetzung der variablen Bezüge des Vorstands festgesetzten Zielkennzahlen lassen sich allerdings nicht nachvollziehen.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Alle Mitglieder des Aufsichtsrates, die zur Wiederwahl anstehen sind hinreichend fachlich qualifiziert die Aufgaben des Aufsichtsrates gewissenhaft zu erfüllen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft ist sehr liquide. Wesentliche Investitionen stehen nicht an. Vor diesem Hintergrund ist eine Zustimmung möglich. Zudem bleibt zu berücksichtigen, dass eigene Aktien im April 2011 eingezogen wurden und auch für die neu zu erwerbenden eigenen Aktien der Einzug der Aktien mit der Ermächtigung vorgesehen ist.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft seit vielen Jahren die Gesellschaft. Die unabhängige Prüfung erscheint durch den regelmäßig alle 3 Jahre stattfindenden Wechsels des Prüfungsteams gewährleistet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.