Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.06.11



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Hauptversammlung der Rhön-Klinikum AG am 08.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Zwar liegt die Ausschüttung etwas unter dem von der SdK geforderten Rahmen doch befindet sich die Gesellschaft gerade in einer Phase der Expansion. Unter diesem Aspekt kann der Vorschlag akzeptiert werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat sämtliche prognostizierten Ziele erreicht. Ihm ist Entlastung zu gewähren.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Das System der Vergütung des Vorstands erscheint angemessen. Es enthält insbesondere eine abgewogene Differenzierung zwischen Erfolgs- und Grundvergütung.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich besteht gegen die fachliche Eignung von PWC keine Bedenken. Allerdings macht die Honorarsumme aus Steuerberatungsleistungen und sonstigen Beratungsleistungen ca. 42% WP-Honorares aus. Die SdK hält allenfalls einen Anteil von maximal 25% für vertretbar, ohne die notwendige Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gefährden. Daher ist es auch aus Sicht der SdK inakzeptabel, wenn ca. 30% gemessen am WP-Honorar für Steuerberatungsleistungen verausgabt werden und somit der Prüfer seine eigene Leistung prüft.

TOP 7
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie den Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Zwar steht die SdK dem Aktienrückkauf grundsätzlich nicht positiv gegenüber doch ist dieser Beschlussvorschlag ausgewogen und die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren zurückhaltend davon Gebrauch gemacht. Daher wird zugestimmt.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Änderung der Regelungen zur Altersgrenze für Vorstandsmitglieder in der Satzung (§ 8a Ziffer 3 der Satzung)

Zustimmung
Begründung: Die Anhebung der Altersgrenze für Vorstände auf 65 Jahre ist angemessen. Angesichts einer Lebensarbeitszeit von heute 67 Jahren braucht es keiner gesonderten Auseinandersetzung mit diesem Punkt.

TOP 9
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Änderung der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung (§ 10 Ziffer 4 der Satzung)

Zustimmung
Begründung: Die Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre für den Aufsichtsrat ist ebenfalls angemessen.

TOP 10
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung, Änderung der Regelungen zur Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Satzung (§ 16 Ziffer 2 der Satzung)

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Änderung passt die Satzung an das aktuell geltende Aktienrecht an.

TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen mit der Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe GmbH, der Klinik Kipfenberg GmbH Neurochirurgische und Neurologische Fachklinik, der Herzzentrum Leipzig GmbH und der Klinikum Meiningen GmbH

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um einen Vertrag mit einer 100 %igen Tochter. Dieser ist in Ordnung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.