Hauptversammlung der VHB Holding AG am 15.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2009, der Lageberichte der VBH Holding AG und
des Konzerns sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
2009
Zustimmung.
Begründung:
Das Konzernergebnis weist einen Fehlbetrag von 1,7 Mio. aus.
Die Dividendenausschüttung entspricht 40 % bezogen auf den bereinigten
Konzernjahresüberschuss. Der Jahresfehlbetrag hat sich durch
liquiditätsunwirksame Firmenwertbeschreibungen im Konzern ergeben.
Das AG Ergebnis, aus welchem auch die Dividende gezahlt wird, weist einen
Jahresüberschuss von 11 Mio. aus.
Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung.
Begründung:
Der Vorstand hat das Unternehmen gut durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gebracht.
Der Umsatz des Vorjahres wurde um ca. 6 % übertroffen und das bereinigte operative Konzernergebnis stieg um 33 %.
Top 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Der Umsatz und
Das bereinigte operative Konzernergebnis konnten gesteigert werden.
Top 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Abschlussprüfer prüft noch nicht 10 Jahre das Unternehmen. Die
Vergütung für sonstige Tätigkeiten beträgt 25 % des Abschlussprüferhonorars.
Dies ist die Grenze, ab welcher die SdK eine Zustimmung bei der Wahl des
Abschlussprüfers noch akzeptiert.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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