Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.11



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Hauptversammlung der Colonia Real Estate am 22.6. 2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Colonia Real Estate AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Durch den neuen Mehrheitseigentümer wurden Erhöhungen des Mietaufwands zugunsten eines reduzierten Investitionsbudgets im Abschluss des Geschäftsjahres 2009 veranlasst, die den tatsächlich erwirtschafteten operativen Cash Flow im Jahr 2009 um fast 10 Mio. € reduzierten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Die sehr günstige Darstellung des operativen Cashflows, verbunden mit einem übertrieben hohen Beratungsaufwand (über 3 Mio. € Gesamt-Beratungskosten) im Zuge der Übernahme durch die TAG Immobilien AG, lassen Zweifel an der Überwachungsarbeit und Sachkunde des Aufsichtsrat erwachsen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Zwar hat der jetzige Abschlussprüfer aus unserer Sicht Aufsichtsrat und Management nicht hinreichend zum Punkt Erhaltungs- / Investitionsaufwand beraten, aber die vorgeschlagene Abschlussprüfergesellschaft prüft auch den TAG AG Abschluss, so dass nach Vorstandswechsel, Aufsichtsratwechsel mit dem Abschlussprüferwechsel die letzte unabhängige Instanz für die Minderheitsaktionäre wegfallen soll.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Die Entscheidung für Zustimmung oder Ablehnung soll auf der HV nach Vorstellung der neuen Kandidaten erfolgen. Herr Dr. Ristow ist auch im AR der TAG AG, so dass aus heutiger Sicht eine Zustimmung unwahrscheinlich erscheint.

TOP 6
Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung beseitigt nur einen Fehler der letzten HV und hat keine nachteiligen Auswirkungen für die Aktionäre.,

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.