Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.06.11



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Hauptversammlung der Kontron AG am 07.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Kontron AG zum 31. Dezember 2010 nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Mit der Ausschüttung einer Dividende von € 0,20 je dividendenberechtigter Stück Aktie werden mehr als 50 % des Bilanzgewinns an die Aktionäre ausbezahlt. Dies entspricht der Vorgabe der SdK, die jeweils von einer hälftigen Teilung des Gewinns ausgeht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Bestellung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.

TOP 6
Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung von Herrn Christ Burke
Zustimmung für Herrn Matthiaus Hlubek
Begründung: Die Beschlussvorlage enthält keine Angaben über die Qualifikation der beiden Kandidaten. Eine Vorstellung der beiden Herren im Rahmen der Hauptversammlung kann lediglich von den anwesenden Aktionären zur Kenntnis genommen werden. Den Aktionären, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen sondern sich vertreten lassen, sind damit diese für die Beschlussfassung zwingend erforderlichen Informationen verwehrt.
Herr Christ Burke ist bereits in 8 anderen Kontrollgremien vertreten. Es besteht daher begründeter Zweifel daran, dass Herr Chris Burke in der Lage ist, die für die Übernahme und die Ausführung des Mandats erforderliche Zeit aufzubringen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Mit der Umstellung der Aufsichtsratsvergütung von einer teilweise variablen auf eine ausschließlich fixe Komponente folgt die Gesellschaft den Forderungen der SdK. Das vorgeschlagene Vergütungssystem dient der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011 sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Unfang von bis zu 50 % des Grundkapitals und damit die maximale Ausnutzung der bestehenden Spielräume vor. Dabei können neue Aktien gegen Sacheinlage und gegen Bareinlage (und hier gegen Bezugsrechtsausschluss) ausgegeben werden. Auch wenn der Bezugsrechtsausschluss bei Bareinlagen auf 10 % des Grundkapitals und bei Sacheinlagen auf 25 % des Grundkapitals beschränkt ist und insgesamt 25 % nicht überschreiten darf, ist diese Möglichkeit aus Sicht der SdK zu „opulent“ und widerspricht den mittlerweile in Deutschland üblichen Standards. Gerade bei Barkapitalerhöhungen sind es vor allem die Fragen des Bezugsrechtshandels sowie eines transparenten und fairen Überbezugs, der eine Zustimmung zu höheren Quoten per pauschalen Ermächtigungsbeschluss erschweren.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Der Aufhebung des bedingten Kapitals stehen keine Bedenken entgegen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die Schaffung von bedingtem Kapital sowie entsprechende Satzungsänderung unter gleichzeitiger Aufhebung der entsprechenden Ermächtigung aus dem Jahre 2010 und des Bedingten Kapitals 2010

Zustimmung
Begründung: Die Ermächtigung dient der finanziellen Flexibilität und erfüllt die Anforderungen des Aktiengesetzes.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.