Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.06.11



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Hauptversammlung der Jungheinrich AG am 15.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


ZUR BEACHTUNG: Das gezeichnete Kapital der Jungheinrich AG ist in 18.000.000 Stimmberechtigte Stammaktien und 16.000.000 nicht stimmberechtigte Vorzugsaktien eingeteilt.
Die stimmberechtigten Stammaktien befinden sich zu 100% je zur Hälfte im Besitz der beiden Töchter des Unternehmensgründers.
Die nachstehend aufgeführten Abstimmempfehlungen drücken daher nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorlagen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre. Sie sind daher in Klammern gesetzt.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

(Zustimmung)
Begründung: Jungheinrich hat nach einem äußerst schwierigen Geschäftsjahr im Gefolge der globalen Wirtschaftskrise wieder ein erfolgreiches Geschäftsjahr gehabt, das von Konsolidierung und beginnendem Wachstum geprägt war. Eine erfreuliche Entwicklung des Auftragseingangs, eine entsprechend höhere Auslastung der Werke in Verbindung mit einem verbesserten Produktmix und entsprechende Ergebniszahlen ermöglichen eine Dividende für die Vorzugsaktie in Höhe von 0,55 EURO (Vj. 0,12). Die Dividendenhöhe hat damit wieder das Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise erreicht. Die Dividendenrendite liegt bei 1,9% (Vj. 0,9%).

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

(Zustimmung)
Begründung: Der Vorstand hat sehr gute Arbeit geleistet. Durch eine konsequente Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen ist das Unternehmen schlanker und effektiver aufgestellt. Für die langfristige Entwicklung von Jungheinrich wurden wichtige Weichen gestellt. Ein neues Werk in Sachsen-Anhalt wurde hochgefahren und im Werk in Norderstedt bei Hamburg wurden die Fertigungsabläufe neu ausgerichtet. Die Vertriebsaktivitäten auf den boomenden Märkten Asiens wurden ausgeweitet. Die noch junge Vertriebspartnerschaft in den USA hat begonnen vielversprechende Früchte zu tragen. Neue Produkte für neue Märkte und Segmente wurden entwickelt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

(Zustimmung)
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 6 ordentlichen Sitzungen und einer außerordentlichen Sitzung den Vorstand bei der Verfolgung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses nach Kräften unterstützt. Der Bericht des Aufsichtsrats gemäß Geschäftsbericht nimmt klar zu den vielen Themen Stellung, die im Geschäftsjahr im Fokus standen.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

(Zustimmung)
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten sind entweder durch bisherige Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt und haben ihre Qualifikation unter Beweis gestellt, oder lassen auf Grund der Beschreibung ihres Werdegangs darauf schließen, dass sie einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der Jungheinrich AG über Tätigkeit im Aufsichtsrat leisten werden.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

(Zustimmung)
Begründung: Da aus dem Geschäftsbericht hervorgeht, dass der zur Wiederwahl vorgeschlagene Abschlussprüfer seinen Fokus bisher auf den Abschlussprüfungsarbeiten hatte, spricht nichts gegen eine Wiederwahl.

TOP 7
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben

(Ablehnung)
Begründung: Das Unterbleiben von Veröffentlichungen von allgemein akzeptierten Angaben ist bei börsennotierten Gesellschaften nicht mehr zeitgemäß.

TOP 8

(Zustimmung)
Begründung: Die Änderungen sind unbedenklich und stehen im Zusammenhang mit TOP 9.

TOP 9
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse

(Ablehnung)
Begründung: Die SdK lehnt eine variable Vergütung des Aufsichtsrats grundsätzlich ab, da nach Auffassung der SdK die vorwiegende Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats nicht erfolgsabhängig entlohnt werden kann.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.