Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.11



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Hauptversammlung der InnoTec TSS AG am 17.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4, 5; § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende steigt von 15 auf 35 Cent an und erreicht eine Ausschüttungsquote von 40% vom Gewinn des Geschäftsjahres.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein sehr gutes Ergebnis für das Geschäftsjahr 2010 erzielt, fast eine Verdoppelung des Konzernjahresüberschusse erreicht, was auch zu entsprechenden Impulsen beim Aktienkurs führte.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat laut seinem Bericht den Vorstand und die Geschäfte ordentlich überwacht und die Anwendung der KGK-Regeln verbessert, soweit dies für eine kleine AG möglich ist.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2011

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Erkenntnisse, die gegen die erneute Bestellung des Abschlussprüfers sprechen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des satzungsgemäßen Gegenstandes des Unternehmens durch Änderung von § 2 Absatz 1 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung des Unternehmenszwecks an die inzwischen vorherrschenden Tätigkeiten des Unternehmens ist sachlich richtig.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung des § 4 der Satzung durch Ergänzung um einen neuen Satz 2

Zustimmung
Begründung: Diese Satzungsänderung passt die Kommunikationsmethoden zu den Aktionären an den Stand der Technik an.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung des § 10 Absatz 3 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Diese Änderung modernisiert das Sitzungswesen für den Aufsichtsrat. Allerdings sollte dieser nicht nur virtuell tagen, sondern auch Sitzungen mit physischer Präsenz abhalten.

TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung des § 17 Absatz 1 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Diese Änderung würde zur Abschwächung des Stimmrechtsgewichts der Minderheitsaktionäre führen, soweit der Gesetzgeber zulässt, dass per Satzung abweichende Abstimmungsmehrheiten zugelassen werden können.

TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung des § 16 der Satzung durch Einfügung eines neuen Absatz 5 und eines neuen Absatz 6

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die Anpassung der Teilnahme und Abstimmung der Aktionäre in der HV an die Möglichkeiten der modernen Kommunikation.

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung des § 11 der Satzung durch Streichung der Absätze 1 und 2

Ablehnung
Begründung: Dem Wegfall des \"Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte\" für den Vorstand sollte nur dann zugestimmt werden, wenn der Aufsichtsrat sich verpflichtet, diesen Katalog jährlich in den Corporate Governance Bericht, Rubrik \"Führungs- und Kontrollstruktur\", aufzunehmen.

TOP 12
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung von § 5 Absatz 6 der Satzung (Grundkapital)

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die Verlängerung des schon bestehenden genehmigten Kapitals bis 2016 (50% des derzeitigen Grundkapitals)

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.