Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.06.11



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Hauptversammlung der CANCOM IT Systeme AG am 08.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Bei einem Ergebnis von 0,80 EUR je Aktie gelangen lediglich 0,15 EUR, das sind gerade einmal 18,75% des Unternehmensgewinns zur Ausschüttung. Dies ist nicht mehr zu akzeptieren, nachdem in der Vergangenheit seitens der außenstehenden Aktionäre hier entsprechende Zurückhaltung geübt wurde.

TOP 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Wenn auch die aktuelle Dividendenpolitik des Vorstands massiv zu bemängeln ist, muss andererseits fairerweise festgestellt werden, dass der Vorstand das abgelaufenen Geschäftsjahr bravourös gemeistert hat und mit dem Ausbau von Cloud Computing die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens gestellt hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist offensichtlich seiner Kontroll- und Beratungsfunktion gerecht geworden, der Bericht des Aufsichtsrats ist sehr detailliert und informiert auch ausführlich über die Themenschwerpunkte der einzelnen Sitzungen. Die Dividendenpolitik ist jedoch zu bemängeln.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der S & P, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, bestehen keine Bedenken. Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung in Höhe von 209 TEUR wurden lediglich 37 TEUR für weitere Beratungsleistungen in Anspruch genommen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung
Begründung: Mit der Wahl von Frau Neureither wird künftig im Aufsichtsrat auch eine ausgewiesene Finanzexpertin vertreten sein. Weitere AR-Mandate werden nicht ausgeübt.

TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen: Änderung der Firma der Gesellschaft, Sitzverlegung der Gesellschaft nach München

Zustimmung
Begründung: CANCOM ist heute in der Fachwelt als führender Anbieter von IT-Infrastruktur und Professional Services ein Begriff. Eine, zum Teil auch überholte weitere Definition ist überflüssig geworden. Die Verlegung des Firmensitzes nach München als High-tech Zentrum macht Sinn, nachdem auch der Mitarbeiterstab in München bereits auf 400 Personen aufgewachsen ist. Die Infrastruktur am bisherigen Firmensitz muss nicht aufgegeben werden.

TOP 8
Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Wenn auch der Anteil der Fixbezüge mit 50% etwas zu hoch angesetzt ist, ist mit einer über den Zeitraum von 3 Jahren hälftigen langfristigen variablen Vergütung, die eine Malus-Regelung beinhaltet, die längerfristige Erfolgskomponente gut abgedeckt. Die Höhe der Deckelung nach oben ist noch zu erfragen. Ein Selbstbehalt bei der D&O-Versichrerung ist vereinbart.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.