Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.06.11



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Hauptversammlung der Nordex SE am 07.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4; 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Nordex SE

Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt dem Vorschlag zu, den Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen einzustellen bzw. einen kleinen Spitzenbetrag auf neue Rechnung vorzutragen, weil das Unternehmen weiterhin in die Produktentwicklung und die Effizienzsteigerung der Produktionsabläufe investieren muss. Wobei die Einzelaktionäre berechtigterweise hoffen, dass sich dadurch die Profitabilität erhöht und auch endlich eine Dividende zu Ausschüttung kommen kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen im Jahr 2010 gut durch ein weiteres schwieriges Jahr geführt, dass für die Windindustrie gekennzeichnet war durch sinkende Aufträge und Überkapazitäten, was den Wettbewerb erheblich verschärfte. Durch umsichtigen Umgang mit Preisnachlässen und Ergreifen von Maßnahmen, die geeignet waren die Profitabilität zu stabilisieren, gelang es, bei einem Umsatzrückgang von 18% das Ergebnis v. St. auf Vorjahresniveau zu halten und den Auftragseingang um 14% zu steigern. Im Bereich der Produktentwicklung trat Nordex SE den aktuellen Marktanforderungen offensiv entgegen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben hinsichtlich Führung, Beratung und Kontrolle des Vorstands gerecht geworden. Der entsprechende Bericht im Geschäftsbericht ist ausführlich, klar strukturiert und vermittelt ein aussagefähiges Bild von der Arbeitsweise des Gremiums und den Schwerpunkten der Arbeit des Jahres.

TOP 5
Satzungsänderungen zur Stärkung der Aktionärsrechte

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um notwendige Anpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinien (ARUG). Diese sind unproblematisch.

TOP 6
Satzungsänderung zur Vereinfachung des operativen Geschäfts

Zustimmung
Begründung: Künftig soll die Gesellschaft durch 2 Vorstandsmitglieder ODER durch 1 Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden können. Dieser Vereinfachung hinsichtlich des operativen Geschäfts kann zugestimmt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und des bisherigen Bedingten Kapitals I und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag erhöht den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Art und Weise.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I, die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und des bisherigen Genehmigten Kapitals I und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund der zu umfangreichen Möglichkeit zur Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts (für 22% des Grundkapitals) ab. Die SdK akzeptiert diesbezüglich lediglich 10%. Umfangreichere Sachkapitalerhöhungen sollten stattdessen über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.

TOP 9
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Sämtliche Aufsichtsratsmandate laufen aus. Alle vorgeschlagenen Personen waren bereits Amtsinhaber und sind den Aktionären bekannt. Die SdK hat keine Einwände gegen die Wahlvorschläge vorzubringen.

TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: PricewaterhouseCoopers ist prinzipiell geeignet, die Abschlussprüfung von Gesellschaft und Konzern vorzunehmen. Zwecks Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung und mit Blick auf die aus Sicht der SdK zu hohen Honorare außerhalb der Prüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag dennoch ab. Die SdK fordert eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.