Hauptversammlung der Wüstenrot & Württembergische AG am 01.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, der Lageberichte für die Wüstenrot
& Württembergische AG und den Konzern, der Berichte zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlages des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2010
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet ca. 25 % vom Konzernüberschuss (188 Mio. EUR) aus. Dies liegt außerhalb der Bandbreite von 40-60 % des Konzernüberschusses.
Eine Erhöhung der Ausschüttungsquote wird in der Hauptversammlung angemahnt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen vorangebracht.
Die gesetzten Ziele wurden erreicht bzw. übertroffen.
Der Konzernüberschuss hat sich zwar um 40 Mio. vermindert, liegt jedoch an den hohen Investitionen für die Zukunft.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.
Das Unternehmen schüttet eine Dividende aus. Das Unternehmen ist in der strategischen Ausrichtung gut vorangekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Vergütung des
Aufsichtsrats)
Zustimmung
Begründung: Die variable Komponente der Aufsichtsratsvergütung soll aufgehoben werden.
Die Vergütung des Aufsichtsrates wird sich künftig aus einen fixen Betrag
festsetzen. Zusätzlich kommen ein Sitzungsgeld und eine feste Vergütung für
Mitgliedschaften in Ausschüssen hinzu.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütungskomponenten der Mitglieder des
Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung wird erhöht. Jedoch im Vergleich zu anderen Gesellschaft im moderaten Bereich.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung (Zusammensetzung,
Wahl, Amtsdauer)
Ablehnung
Begründung: Die Mindestanzahl der Aufsichtsratsmitglieder von 16 Mitgliedern (auch Mitbestimmungsgesetz zu beachten) ist zuviel.
Grundsätzlich ist ein qualitativer und zahlenmäßig kleinerer Aufsichtsrat
vorzuziehen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und zu einem
Gewinnabführungsvertrag mit der W&W Produktion GmbH
Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung ist sinnvoll, da hier steuerliche Vorteile der Gesellschaft zugute kommen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gem. den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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