Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.11



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Hauptversammlung der Nemetschek AG am 24.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Nemetschek Aktiengesellschaft und des Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung von einem Euro Dividende je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 51% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Damit wurde die Dividende absolut gesehen gegenüber dem Vorjahr nicht nur um 100% gesteigert, sondern man lässt auch die Aktionäre hiermit am Unternehmenserfolg angemessen teilhaben.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft verzeichnet seit Jahren eine sehr gute Entwicklung. Die Übernahme der ungarischen Graphisoft wurde mittlerweile sehr gut verarbeitet und man verfügt wieder über eine Netto-Cash Position im Unternehmen, die für weiter Akquisitionen in Zukunft eingesetzt werden kann. Insgesamt ist die Entwicklung sehr positiv und man scheint auch für die Zukunft bestens aufgestellt zu sein.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in vier Sitzungen im Jahr 2011 seinen Pflichten nachgekommen. Das Unternehmen wird seit Jahren gut geführt und deshalb ist nicht ersichtlich, warum der Aufsichtsrat nicht entlastet werden sollte.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG ist einer der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Abschlussprüfer. Die im Vorjahr gezahlten Honorare für sonstige Leistungen sind einmalige Aufwendungen für die Etablierung eines ERP-Systems, für die nur die KPMG AG in Frage kam. Eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers ist dadurch nicht gegeben.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung.
Begründung: Das Vergütungssystem ist im Geschäftsbericht 2010 nicht sehr detailliert geschildert worden. Dies wurde jedoch bereits im Vorjahr ausführlich erläutert. Es gibt keinen Grund der gegen das System zur Vergütung des Vorstands spricht.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.