Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.11



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Hauptversammlung der United Internet AG am 26.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Eine Ausschüttungsquote von ca. 35% bei einem deutlichen Gewinnrückgang erscheint gerade noch angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Gewinnrückgang (auch nach Sonderfaktoren) ist auf hohe Investitionen in neue Geschäftsfelder zurückzuführen. Q1 2011 zeigte schon wieder eine positive Entwicklung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Es gibt aus unserer Sicht keinen Anlass den AR nicht zu entlasten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Ernst& Young prüfen seit 2002, im nächsten Jahr sollte ein Wechsel der WP-Gesellschaft erfolgen.

TOP 6
Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft sollte die Möglichkeit haben, nicht mehr benötigtes Kapital an die Aktionäre zurück zu geben.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Derivaten im Zusammenhang mit dem Rückkauf eigener Aktien ab, da diese Instrumente die Gefahr des Handels mit/in eigenen Aktien begründet, der bei einer Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr.8 AktG verboten ist.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 mit Der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2006 und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Vorstand und AR sollten eine Vorstellung davon haben, ob die Gesellschaft über zu viel(TOP 6) oder zu wenig Kapital (TOP 8) verfügt. Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist zudem grundsätzlich abzulehnen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den Gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.