Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.06.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Bechtle AG am 07.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2010, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4; 315 Abs. 4 HGB für das am 31.12.2010 abgelaufene Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wurde von EUR 0,60 um 25% erhöht. Für ein stark expansives Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf zur Finanzierung des Wachstums ist eine Ausschüttungsquote von fast 34% akzeptabel.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Trotz der Krise hat Bechtle 2010 Rekordergebnisse erzielt. Der Umsatz stieg um 25%, und der Jahresüberschuss und Gewinn pro Aktie um 35%. Gleichzeitig wurde die Expansion vorangetrieben und damit die Basis für weiteres Wachstum gelegt. Dem Vorstand ist deswegen das Vertrauen auszusprechen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Trotz der Krise hat Bechtle 2010 ein Rekordergebnisse erzielt. Der Umsatz stieg um 25%, und der Jahresüberschuss und Gewinn pro Aktie um 35%. Gleichzeitig wurde die Expansion vorangetrieben und damit die Basis für weiteres Wachstum gelegt. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten umfassend

nachgekommen zu sein. TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Bechtle Aktiengesellschaft und der Bechtle Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH

Zustimmung
Begründung: Da die Bechtle AG bereits einziger Eigentümer ist, ändert der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag de facto nichts. Er ermöglicht aber eine umfassendere Kontrolle und einfachere organisatorische Strukturen. Zudem ist der BuG aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Höhe des gesamten Honorars des Prüfers von EUR 556tsd ist in Anbetracht der Größe des Unternehmens zu rechtfertigen. Die darin enthaltenen Honorare von EUR 42tsd für sonstige Beratungsleistung sollte die Unabhängigkeit der Prüfung nicht beeinträchtigen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.