Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.11



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Hauptversammlung der ZEAG Energie AG am 17.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2010, der Lageberichte der ZEAG Energie AG und des Konzerns (jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010

Zustimmung
Begründung: Es werden ca. 50 % vom Konzernergebnis ausgeschüttet. Nach den Kriterien der SdK (40-60 % des Konzernergebnisses und bei dem Großaktionär EnBw) wäre durchaus die Quote nach oben anzuheben. Auch im Hinblick auf die hohe Eigenkapitalquote (69 %).

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt. Der Umsatz konnte um ca. 5 % gesteigert werden. Das Ergebnis nach Steuern lag bei etwa 2 Mio. hinter dem, wobei Ergebnis im Vorjahr durch Verkauf eines Standorts begünstigt war.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut überwacht und beraten. Im schwierigen Energiemarkt hat das Unternehmen umsatzmäßig zugelegt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Abschlussprüfer hat keine sonstigen Beratungsleistungen für das Unternehmen erbracht. Ebenso liegt keine Tätigkeit der Abschlussprüfer-Gesellschaft über 10 Jahren für die Unternehmung vor.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Billigung des Vergütungssystems des Vorstandsmitglied (es gibt nur einen Vorstand) durch die Hauptversammlung entspricht Vorgaben des Deutschen Governance Kodex und ist im Sinne der Aktionäre.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.