Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.06.11



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Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG am 08.06.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten und testierten Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von € 0,50 wird rund 43,50 % des Konzernjahresüberschusses in Höhe von € 7,523 ausgeschüttet, Dies liegt innerhalb der Bandbreite der Ausschüttungsquote, die die SdK fordert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat es verstanden, nicht nur den Umsatz, sondern auch den Ertrag des Unternehmens deutlich zu steigern.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen. Ausweislich des AR-Berichtes hat der Aufsichtsrat bei seiner Tätigkeit auch die richtigen Schwerpunkte gesetzt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Bestellung der Deloitte und Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2007/I (§ 4 Absatz 4 der Satzung), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Durch diesen Beschluss soll der Vorstand die Möglichkeit haben, mittels einer Barkapitalerhöhung genehmigtes Kapital von bis zu 50 % des aktuellen Grundkapitals zu erhalten. Damit schöpft der Vorstand die maximale Möglichkeit zur Schaffung von genehmigten Kapitals aus, ohne dass er dafür einen konkreten Verwendungszweck benennt. Dies ist aus Sicht der SdK nicht akzeptabel. Akquisitionen dieses Ausmaßes sind in einem konkreten Fall ausschließlich über die Hauptversammlung zu regeln.

TOP 7
Beschlussfassung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Durch die Einführung der Namensaktie erhöht sich die Transparenz über den Kreis der Aktionäre und die Aktionärsstruktur. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn sich - wie hier - ein Großteil der Aktien in Streubesitz befindet.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufnahme von Satzungsbestimmungen zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung an der Hauptversammlung ohne Anwesenheit an deren Ort, über die Briefwahl sowie über die Übertragung der Hauptversammlung

Zustimmung
Begründung: Die vorgesehenen Satzungsänderungen im Hinblick auf die Teilnahme und Stimmrechtsausübung an der Hauptversammlung ohne Anwesenheit an deren Ort sowie über die Übertragung der Hauptversammlung ist aus Sicht der SdK unproblematisch und \"modernisiert\" die Satzung. Im übrigen werden dadurch präsenzgesteuerte Zufallsmehrheiten verhindert.

TOP 9
Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung der Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Mit den Satzungsänderungen über die längere Amtszeit der Aufsichtsratmitglieder sowie den Feststellungen über die Mehrheitsanforderungen im Zusammenhang mit der Bestellung bzw. Abberufung von Aufsichtsratmitgliedern werden die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

TOP 10
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Neuwahl der vorgeschlagenen Kandidaten ist zuzustimmen, mit Ausnahme der Wahl von Herrn Dr. Dirk Markus und Herrn Armin Bruch. Herr Dr. Dirk Markus ist bereits in fünf und Herr Armin Bruch in insgesamt sechs weiteren Kontrollgremien vertreten. Dabei hat Herr Dirk Markus in drei Aufsichtsräten den Vorsitz und in einem Aufsichtsrat den stellvertretenden Vorsitz inne. Bei der Vielzahl von Mandaten ist eine intensive Wahrnehmung eines weiteren Mandats aus Sicht der SdK nicht umfassend gewährleistet.
Der Begründung, wonach es sich dabei „lediglich“ um konzerninterne Mandate handelt, ist dabei nicht nachvollziehbar. Schließlich ist die gewissenhafte Mandatsausführung davon unabhängig zeitintensiv.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.