Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.05.11



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Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 12. Mai 2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Zustimmung
Begründung: Die SdK hat sich im letzten Jahr entschieden, die mehrjährige Dividendenankündigungsstrategie des Vorstandes mitzutragen. Konsequenterweise stimmen wir in diesem Jahr der Ansetzung des versprochenen Minimums zu.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.

Zustimmung.
Begründung: Die DTAG begeistert zur Zeit niemanden. Dennoch ist der Verkauf der US-Tochter nachvollziehbar und letztlich, wenn auch nicht mit gutem Timing, ordentlich über die Bühne gegangen. Die Abschwächung des Rückganges im Festnetzsektor ist ebenfalls eine wichtige, relativ gute Nachricht. Die Frage, wann die Entwicklung in den definierten Wachstumsfelder echte Begeisterung auslöst, muss im nächsten Jahr erneut gestellt werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Klaus Zumwinkel für das Geschäftsjahr 2008.

Zustimmung.
Begründung: Wie auch in den vergangenen Jahren gehen wir davon aus, dass die Verwaltung für einen derartigen Schritt gute Gründe hat.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Seitwärtsbewegung des Unternehmens mit nachvollziehbarer Schwerpunktsetzung beraten.

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gemäß § 318 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2011.

Ablehnung
Begründung: PWC ist selbstverständlich geeignet, die Abschlussprüfung bei der Deutschen Telekom vorzunehmen. Angesichts der hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag trotzdem ab. Die SdK fordert grundsätzlich eine weitgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals.

Zustimmung.
Begründung: Das Rückkaufprogramm ist Teil der Ausschüttungsstrategie, der wir grundsätzlich zugestimmt haben.

TOP 8
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Zustimmung.
Begründung: Die Qualifikation des Kandidaten steht außer Frage.

TOP 9
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Zustimmung.
Begründung: Die Qualifikation des Kandidaten steht außer Frage.

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der T-Systems International GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der DeTeFleetServices GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der DFMG Holding GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 13
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der DeTeAssekuranz – Deutsche Telekom Assekuranz-Vermittlungsgesellschaft mbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 14
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Vivento Customer Services GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 15
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Vivento Technical Services GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 16
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Deutsche Telekom Accounting GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 17
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Deutsche Telekom Training GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 18
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Norma Telekommunikationsdienste GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 19
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der DeTeAsia Holding GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 20
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Traviata Telekommunikationsdienste GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 21
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Scout24 Holding GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 22
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der T-Mobile Worldwide Holding GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 23

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der Telekom Deutschland GmbH. Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 24
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der MagyarCom Holding GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 25
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung.

Zustimmung.
Begründung: Die Anpeilung dieser neuen Ansätze ist spannend, gerade das Thema Rückversicherung wird aber noch näherer Erläuterung auf der Hauptversammlung bedürfen.

TOP 26
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Kai Uwe Ricke.

Zustimmung.
Begründung: Dieser Punkt ist sehr zwiespältig. Die 600.000 Euro machen nur einen Teil dessen aus, was nach Presseschätzungen an direkten und indirekten Entschädigungen geleistet worden ist. Der Imageschaden dürfte noch deutlich höher zu beziffern sein. Die Tatsache, dass die Versicherung mit im Boot sitzt, zeigt, dass sie einen deutlich ungünstigeren Prozessausgang immerhin für möglich hält. Auf der anderen Seite ist zuzugestehen, dass die Deutsche Telekom ein hohes Interesse daran haben muss, dieses maximal peinliche Thema zügig zu beerdigen. Auch kann man dem Wortlaut des Vergleichs entnehmen, dass man jedenfalls keinen reinen Kuschelkurs mit den Ex-Repräsentanten gefahren ist. Mangels möglichen besseren Einblicks unterstellen wir, dass die Vereinbarung unter Berücksichtigung dieser Aspekte geschlossen worden ist und mehr nicht drin war.

TOP 27
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung mit dem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied Dr. Klaus Zumwinkel.

Zustimmung.
Begründung: siehe TOP 26.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.