Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.05.11



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Hauptversammlung der Medion AG am 18.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, des Lageberichts (nach § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 315 Abs. 4 HGB sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schlägt eine Dividendenerhöhung von 0,20 € auf 0,23 € vor. Die Dividende wurde erwirtschaftet und beträgt etwas mehr als 50% vom Ergebnis je Aktie mit 0,42 €. Das Cashpolster der Gesellschaft würde weiterhin eine hohe Sonderdividende ermöglichen.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Umsatz wurde in einem von für die Gesellschaft von negativen Wechselkursschwankungen (€ zwischen 1,20$ und 1,40 $) geprägten Umfeld nahe an das Rekordhoch von 2007 herangeführt. EBIT und Konzernergebnis haben sich positiv entwickelt.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der AR hat adäquate Vorgaben für Risikomanagement, Compliance und das interne Revisionssystem gemacht und die Umsetzung in der Gesellschaft überwacht. Die Gesellschaft nimmt wie in den Vorjahren eine Einschränkung des Testats wegen nicht Veröffentlichung wesentlicher Umsatzanteile ihre Hauptkunden in Kauf. Die Vorstandsvergütung wird ad personam veröffentlicht und erscheint angemessen.

TOP 5
Änderung von § 8 Abs. 6 der Satzung (Aufsichtsrat)

Ablehnung
Begründung: Die Satzung kann nur von der HV geändert werden, während die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats von ihm selbst festgelegt werden kann. Bei einem so jungen Unternehmen wie der Medion sollte die Altersgrenze im Aufsichtsrat bei 70 Jahren bestehen bleiben.

TOP 6
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Bei der Begründung zum Vorschlag der Aufsichtsräte ist nicht erläutert worden, ob die empfohlenen Diversity-Grundsätze, wie z.B. Internationalität und Anteil von Frauen mit entsprechender Qualifikation, berücksichtigt wurden. Vielmehr hat es den Anschein, dass ohne langes Nachdenken der alte AR wieder als neuer AR gewählt werden soll.

TOP 7
Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital), mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Änderung von § 3 Abs. 7 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft besitzt eigene Aktien und einen sehr hohen Cashbestand. Eine mögliche Akquisition sollte daher problemlos möglich sein. Großakquisitionen, die den Charakter oder das Geschäftsmodell der Gesellschaft ändern, sollten einer a.o. HV vorbehalten bleiben. Reine Vorratsbeschlüsse lehnt die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft soll auch in diesem Jahr nicht gewechselt werden trotz lange bestehenden Mandats. Der Anteil nicht abschlussrelevanter Vergütungen von 62% an den Abschlussprüfergebühren liegt oberhalb einer Toleranzgrenze von 25 % und gefährdet daher schon aus formalen Gründen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.