Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.11



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Hauptversammlung der Centrosolar AG am 31.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 mit Lagebericht sowie der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB, des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010 und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zuzustimmen. Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wechseln. Künftig soll diese Aufgabe durch die Rödl & Partner GmbH übernommen werden. Dem stehen seitens der SdK keine Bedenken entgegen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals III und die Ermächtigung des Vorstands zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2011 unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführungen von Konzerngesellschaften der Gesellschaft sowie an ausgewählte Mitarbeiter und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften sowie über die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Ablehnung
Begründung: Durch das Aktienoptionsprogramm wird das Gesellschaftsvermögen von den Anteilseignern zu den Begünstigten, also den Vorstandsmitgliedern, Führungskräften und ausgewählten Mitarbeitern verschoben, ohne dass dadurch eine nachhaltige Gewinn- oder Börsenkurssteigerung bzw. eine sonstige Wertsteigerung für die Aktionäre verbunden wäre. Zudem ist ein Aktienoptionsprogramm von hohen Kosten begleitet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.