Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.11



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Hauptversammlung der Init AG am 24.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Dividende wurde von 0,30 EUR auf 0,60 EUR erhöht. Dies entspricht eine Quote von 60 %.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat sehr gute Arbeit geleistet.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung.
Begründung: Wir gehen von einer Tätigkeit des WP Unternehmens von mehr als 10 Jahren aus.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe für die zu wählenden Personen.

TOP 7
Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats)

Zustimmung.
Begründung: Keine Ablehnungsgründe

TOP 8
Änderung der Satzung in § 12 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats)

Ablehnung.
Begründung: Die SdK ist für fixe Vergütungen der AR. Eine variable Vergütung wird abgelehnt.

TOP 9
Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Wir sind mit einer derartigen Reglung einverstanden

TOP 10
Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge

Ablehnung.
Begründung: Ein Opting out ist grundsätzlich abzulehnen

TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung von neuem genehmigten Kapital sowie über die Änderung der Satzung

Ablehnung.
Begründung: Das neue genehmigte Kapital sieht die Möglichkeit zur Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss für bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Dieses ist aus SdK-Sicht zu umfangreich.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.