Hauptversammlung der CTS Eventim AG am 12.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2010, und des
zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010, sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,87 € entspricht 50% des
Konzern-Jahresüberschusses. Sie ist die höchste in der Geschichte des
Unternehmens (an der Börse seit 2000) und trägt dem sehr guten Geschäftsjahr
2010 Rechnung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010.
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat wiederum - wie seit mehreren Jahren - den
Umsatz deutlich ausgeweitet und ein erneutes Rekordergebnis erzielt. Durch
organisches Wachstum und Akquisitionen in beträchtlichem Umfang ist das
Unternehmen weiterhin auf Wachstum eingestellt. Eine gewisse Vorsicht ist in
2011 aufgrund des Umfangs der beiden letzten Akquisitionen angebracht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010.
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sicher seinen Anteil zum Erfolg des
Unternehmens durch Beratung des Vorstands beigetragen. Seine Funktion der
Kontrolle des Vorstands dürfte aber eher eingeschränkt zu sehen sein, da der
Vorstandsvorsitzende (Gründer des Unternehmens) knapp 51% der Aktien hält.
Der Bericht des AR sollte noch aussagekräftiger werden (siehe auch zu TOP
6).
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011.
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von PwC bestehen keine Bedenken. Die
bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt.
Zu hinterfragen bleibt die deutliche Erhöhung des Honorars für \"Sonstige
Leistungen\".
TOP 6
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat Bernd Kundrun ist in 2010
gerichtlich bestellt worden. Gegen seine jetzt vorgeschlagene Wahl bestehen
keine Bedenken. Zu hinterfragen bleibt der Grund des Ausscheidens des
vorherigen Mitglieds, da der AR-Bericht hierzu keine Aussage enthält.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie
die entsprechenden Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Aufgrund des Wachstums des Unternehmens in den letzten
Jahren und der hohen Rücklagen ist die vorgeschlagene Erhöhung des
Grundkapitals von 24 Mio. € auf 48 Mio. € sicher sinnvoll. Auch der Handel der
Aktie dürfte durch die damit verbundene Reduzierung des Börsenkurses -
derzeit ca. 50 € - gefördert werden. Zu bedenken aus Sicht der SdK sind
allerdings die Konsequenzen, die sich für TOP 8 ergeben.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
2009 und die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 zu im Wesentlichen
gleichen Konditionen, also gegebenenfalls unter Ausschluss des gesetzlichen
Bezugsrechts der Aktionäre nebst entsprechender Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Das bisherige Genehmigte Kapital 2009 von 50% des
Grundkapitals (= 12 Mio €) wurde vor 2 Jahren beschlossen (die SdK war nicht
in der Hauptversammlung vertreten). In Verbindung mit der in TOP 7
vorgeschlagenen Kapitalerhöhung um 100% soll jetzt wieder der gleiche
Spielraum eingeräumt werden. Grundsätzlich lehnt die SdK Genehmigte
Kapitalia von mehr als 25% ab. Allerdings handelt es sich bei der CTS
Eventim AG um ein Unternehmen in einem Wachstumsmarkt, in dem ggf.
Übernahmemöglichkeiten schnell realisiert werden müssen. Außerdem ist in
der Vergangenheit jeweils mit den Genehmigten Kapitalia von jeweils 50%
verantwortungsvoll umgegangen worden, ohne dass die SdK Einfluss genommen
hätte. Deshalb wäre eine Intervention zur HV 2011 schlecht zu begründen. Die
Bedenken werden allerdings mündlich vorgetragen werden.
TOP 9
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft mit der See Tickets
Germany GmbH, Hamburg.
Zustimmung
Begründung: Das Tochterunternehmen ist in 2010 zu 100% akquiriert worden.
Der vorgesehene Vertrag ist wirtschaftlich sinnvoll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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