Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.05.11



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Hauptversammlung der CTS Eventim AG am 12.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2010, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,87 € entspricht 50% des Konzern-Jahresüberschusses. Sie ist die höchste in der Geschichte des Unternehmens (an der Börse seit 2000) und trägt dem sehr guten Geschäftsjahr 2010 Rechnung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat wiederum - wie seit mehreren Jahren - den Umsatz deutlich ausgeweitet und ein erneutes Rekordergebnis erzielt. Durch organisches Wachstum und Akquisitionen in beträchtlichem Umfang ist das Unternehmen weiterhin auf Wachstum eingestellt. Eine gewisse Vorsicht ist in 2011 aufgrund des Umfangs der beiden letzten Akquisitionen angebracht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sicher seinen Anteil zum Erfolg des Unternehmens durch Beratung des Vorstands beigetragen. Seine Funktion der Kontrolle des Vorstands dürfte aber eher eingeschränkt zu sehen sein, da der Vorstandsvorsitzende (Gründer des Unternehmens) knapp 51% der Aktien hält. Der Bericht des AR sollte noch aussagekräftiger werden (siehe auch zu TOP 6).

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von PwC bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt. Zu hinterfragen bleibt die deutliche Erhöhung des Honorars für \"Sonstige Leistungen\".

TOP 6
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat Bernd Kundrun ist in 2010 gerichtlich bestellt worden. Gegen seine jetzt vorgeschlagene Wahl bestehen keine Bedenken. Zu hinterfragen bleibt der Grund des Ausscheidens des vorherigen Mitglieds, da der AR-Bericht hierzu keine Aussage enthält.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Aufgrund des Wachstums des Unternehmens in den letzten Jahren und der hohen Rücklagen ist die vorgeschlagene Erhöhung des Grundkapitals von 24 Mio. € auf 48 Mio. € sicher sinnvoll. Auch der Handel der Aktie dürfte durch die damit verbundene Reduzierung des Börsenkurses - derzeit ca. 50 € - gefördert werden. Zu bedenken aus Sicht der SdK sind allerdings die Konsequenzen, die sich für TOP 8 ergeben.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2009 und die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 zu im Wesentlichen gleichen Konditionen, also gegebenenfalls unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre nebst entsprechender Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Das bisherige Genehmigte Kapital 2009 von 50% des Grundkapitals (= 12 Mio €) wurde vor 2 Jahren beschlossen (die SdK war nicht in der Hauptversammlung vertreten). In Verbindung mit der in TOP 7 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung um 100% soll jetzt wieder der gleiche Spielraum eingeräumt werden. Grundsätzlich lehnt die SdK Genehmigte Kapitalia von mehr als 25% ab. Allerdings handelt es sich bei der CTS Eventim AG um ein Unternehmen in einem Wachstumsmarkt, in dem ggf. Übernahmemöglichkeiten schnell realisiert werden müssen. Außerdem ist in der Vergangenheit jeweils mit den Genehmigten Kapitalia von jeweils 50% verantwortungsvoll umgegangen worden, ohne dass die SdK Einfluss genommen hätte. Deshalb wäre eine Intervention zur HV 2011 schlecht zu begründen. Die Bedenken werden allerdings mündlich vorgetragen werden.

TOP 9
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft mit der See Tickets Germany GmbH, Hamburg.

Zustimmung
Begründung: Das Tochterunternehmen ist in 2010 zu 100% akquiriert worden. Der vorgesehene Vertrag ist wirtschaftlich sinnvoll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.