Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.11



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Hauptversammlung der Uzin Utz AG am 17.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2010, der Lageberichte der Uzin Utz AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2010

Zustimmung
Begründung: Zur Ausschüttung gelangen 0,80 EUR Dividende und 0,20 EUR zum 100jährigen Unternehmensjubiläum als Sonderausschüttung, insgesamt 1,00 EUR. Bei einem Ergebnis von 2,27 EUR je Aktie sind das 44,25%, und damit eine angemessene Beteiligung der Anteilseigner am Unternehmensergebnis.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem nach wie vor schwierigen Marktumfeld die wesentlichen Unternehmenskennzahlen signifikant steigern können und ein mehr als passables Ergebnis abgeliefert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Beratungs- und Kontrollfunktion offensichtlich gerecht geworden, der Bericht des Aufsichtsrats ist schlüssig, umfassend und aussagekräftig. Die Änderung der Vorstandsverträge hinsichtlich Gewichtung fix und variabel, mehrjähriger Bemessungsgrundlage und langfristiger Erfolgskomponenten ist nach wie vor offen (siehe TOP 9).

TOP 5
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage sowie Ermächtigung zu den entsprechenden Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung des Grundkapitals um gut 18% im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gem. § 186 (5) AktG ermöglicht allen Anteilseignern die anteilige Teilnahme an der Kapitalerhöhung und schließt damit eine Verwässerung der Aktie aus.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München hat neben dem Honorar für die Abschlussprüfung in Höhe von 103 TEUR weitere Leistungen in Höhe von 25 TEUR erbracht. Darin enthalten sind Steuerberatungsleistungen in Höhe von 7 TEUR. Es wird aber empfohlen, Steuerberatungsleistungen künftig durch Dritte in Anspruch zu nehmen, da hier aktuell Beratung und deren Prüfung quasi auf einer Ebene liegen.

TOP 7
Beschlussfassung über Angaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss

Ablehnung
Begründung: Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation und ist eine grundsätzliche Forderung der SdK. Es gibt keinen Grund, hier zu mauern, insbesondere nachdem die Gesamtvergütung des Vorstands dem Grundsatz: „Gerechter Lohn im Verhältnis zum Umsatz, Ertrag und der Dividende“ nicht widerspricht und durchaus angemessen ist.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Das bestehende genehmigte Kapital läuft aus. Zur Erhaltung der Flexibilität ist grundsätzlich ein neuer Vorratsbeschluss sinnvoll. Die SdK akzeptiert jedoch diesbezüglich für Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss maximal 10% des aktuellen Grundkapitals. Da hier vorgesehen ist, bis zu 26,5% bzw. nach der mit TOP 5 vorgesehenen Kapitalerhöhung um 22,5% neue Aktien auszugeben, wird dieser Beschlussvorlage nicht zugestimmt. Größere Akquisitionsvorhaben sollten über einen Hauptversammlungsbeschluss laufen.

TOP 9
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung. Es wird vor der Abstimmung aber empfohlen, diesen TOP von der Tagesordnung abzusetzen und im Folgejahr mit konkreten Aussagen erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.
Begründung: Die bestehenden Vorstandsverträge, laufend bis 2012, genießen Bestandsschutz . Die Aussagen zur künftigen Gestaltung hinsichtlich mehrjähriger Bemessungsgrundlage, fixem und variablen Anteil sowie ggf. Kürzungen und Höchstbeträgen beim variablen Anteil sind hier nur sehr allgemein gehalten und wenig aussagekräftig. Erfreulich ist aber, dass seit 2010 ein Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung im Sinne von § 93 (2) AktG vereinbart ist.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.