Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Die Dividende wurde gegenüber dem Vorjahr um ca. 22% gesteigert. Damit
schüttet der Konzern ca. 37% seines Konzernjahresüberschusses an die
Aktionäre aus. Dies erscheint im Kontext der Dividendenpolitik der letzten
Jahre als angemessen.
TOP 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung.
Begründung:
Die Linde AG ist eines der wohl am besten geführten deutschen Unternehmen
mit einem überzeugendem Geschäftsmodell. Die Gesellschaft hat im
zurückliegendem Geschäftsjahr erneut Rekordwerte erzielen können und ist
somit hervorragend aus der Weltwirtschaftskrise
im Jahr 2009 herausgekommen. Bis auf eine Konzernsparte, welche von
untergeordneter Bedeutung für den Gesamtkonzern ist, erscheint die
Gesellschaft für die Zukunft bestens aufgestellt zu sein, um sowohl durch
organisches als auch anorganisches Wachstum überzeugen zu können.
TOP 4
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist gemäß dem Aufsichtsratsbericht seinen Pflichten stets
nachgekommen. Der Konzern ist gut aufgestellt, und auch um die zukünftige
Führung scheint man sich laut Presseberichten bereits frühzeitig Gedanken zu
machen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, der gegen eine Entlastung spricht.
TOP 5
Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers
Zustimmung.
Begründung:
Die KPMG AG ist eine der renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
weltweit und erscheint damit als Abschlussprüfer der Linde AG geeignet zu
sein.
TOP 6
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat und Bestellung von Ersatzmitgliedern
Zustimmung.
Begründung:
Die Wahl von Frau Professorin Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner erscheint aus
Sicht der SdK ein sehr guter strategischer Schachzug zu sein. Damit sichert
man sich nicht nur einen der fähigsten \"Köpfe\" Deutschlands, sondern man
kommt auch unter Diversity Gesichtspunkten einen großen Schritt voran.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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