Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.05.11



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Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Dividende wurde gegenüber dem Vorjahr um ca. 22% gesteigert. Damit schüttet der Konzern ca. 37% seines Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre aus. Dies erscheint im Kontext der Dividendenpolitik der letzten Jahre als angemessen.

TOP 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Linde AG ist eines der wohl am besten geführten deutschen Unternehmen mit einem überzeugendem Geschäftsmodell. Die Gesellschaft hat im zurückliegendem Geschäftsjahr erneut Rekordwerte erzielen können und ist somit hervorragend aus der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2009 herausgekommen. Bis auf eine Konzernsparte, welche von untergeordneter Bedeutung für den Gesamtkonzern ist, erscheint die Gesellschaft für die Zukunft bestens aufgestellt zu sein, um sowohl durch organisches als auch anorganisches Wachstum überzeugen zu können.

TOP 4
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist gemäß dem Aufsichtsratsbericht seinen Pflichten stets nachgekommen. Der Konzern ist gut aufgestellt, und auch um die zukünftige Führung scheint man sich laut Presseberichten bereits frühzeitig Gedanken zu machen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, der gegen eine Entlastung spricht.

TOP 5
Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers

Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG ist eine der renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und erscheint damit als Abschlussprüfer der Linde AG geeignet zu sein.

TOP 6
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat und Bestellung von Ersatzmitgliedern

Zustimmung.
Begründung: Die Wahl von Frau Professorin Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner erscheint aus Sicht der SdK ein sehr guter strategischer Schachzug zu sein. Damit sichert man sich nicht nur einen der fähigsten \"Köpfe\" Deutschlands, sondern man kommt auch unter Diversity Gesichtspunkten einen großen Schritt voran.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.