Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.05.11



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Hauptversammlung der BMW Bayerische Motoren Werke AG am 12.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Auch wenn trotz beachtlicher Dividendensteigerung die von uns grundsätzlich geforderte Ausschüttungsquote von ca. 40 - 60 % nicht erreicht wird, befürworten wir den Dividendenvorschlag, da angesichts der gerade ausgestandenen Belastungen der Wirtschaftskrise einerseits und den Eigenkapitalanforderungen aus den enormen Investitionen zur Zukunftssicherung andererseits der Vorschlag angemessen ist.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Vorstände haben das Unternehmen im abgelaufenen Jahr sehr erfolgreich geleitet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat das Unternehmen im Aktionärssinn erfolgreich überwacht.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Auch wenn die KPMG selbstverständlich geeignet ist die Gesellschaft und den Konzern zu prüfen, lehnt die SdK die Wahl der KPMG aufgrund des bei über 40 % liegenden Anteils der Beratungshonorare am gesamten Honoraraufkommen ab. Wir fordern eine weitgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung und halten deshalb zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers einen Beratungsanteil von über rd. 25 % grundsätzlich nicht mehr für angemessen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder für Geschäftsjahre ab dem 01. Januar 2011

Zustimmung.
Begründung: Das Vergütungssystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen und ist insgesamt angemessen, auch wenn der Anteil der Aufwendungen zur Altersversorgung den von uns noch für angemessen erachteten Anteil an der Fixvergütung von 25 % deutlich übersteigt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.