Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.04.11



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Hauptversammlung der Reederei Herbert Ekkenga am 29.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Oktober 2010 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr bis zum 31. Oktober 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr bis zum 31. Oktober 2010. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr bis zum 31. Oktober 2010 eine Dividende von 6 % auf die Stammaktien und 6 % auf die Vorzugsaktien auszuschütten. Weiter bekommen die Vorzugsaktien eine Vorzugsdividende von 2 %. Der restliche Gewinn von € 41.778,70 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Ausschüttung erfolgt am 6. Mai 2011.

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung eines wesentlichen Teils des Ertrages ist zu begrüßen.

TOP 3
Beschlussfassung und Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Zustimmung
Begründung: Sowohl Vorstand als auch AR haben die Gesellschaft augenscheinlich ohne irgendwelche Schwierigkeiten durch das vergangene Geschäftsjahr gebracht.

TOP 4
Redaktionelle Änderung der Satzung wegen zweier Schreibfehler. Die Fassung des § 1 Abs. 3 lautet: „Das Geschäftsjahr läuft am 01.11. bis zum 31.10. eines Jahres. Das Jahr 1991 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und läuft vom 01.01. bis zum 01.12.1991.“ und soll wie folgt berichtigt werden: „Das Geschäftsjahr läuft vom 01.11. bis zum 31.10. eines Jahres. Das Jahr 1991 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und läuft vom 01.01. bis zum 31.10.1991.“

Zustimmung
Begründung: Die Änderungen sind nur redaktionell.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 3 – einer Wiederwahl steht nichts entgegen

TOP 6
Wahl eines Ersatzaufsichtsratsmitgliedes: Gem. § 10 Abs. 4 der Satzung und § 101 Abs. 3 AktG möchten Vorstand und Aufsichtsrat zur Vermeidung einer Unterbesetzung im Aufsichtsrat aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes ein Ersatzaufsichtsratsmitglied wählen lassen.

Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine vernünftige Entscheidung, die man unterstützen sollte.

TOP 7
Für das laufende Geschäftsjahr wird vorgesehen, dem Aufsichtsrat nachfolgende Vergütungen zu zahlen: Vorsitzender 1.000,00 €; stellvertretender Vorsitzender 650,– €; Aufsichtsräte 550,00 €.

Zustimmung
Begründung: Die AR-Vergütung bleibt unverändert zu den Vorjahren und ist nicht überzogen.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. November 2010 bis zum 31. Oktober 2011. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF ARBICON ZINK KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer zu wählen.

Zustimmung
Begründung: Es liegt nichts gegen die ZP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oldenburg vor.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.