Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.05.11



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Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am 20.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010

ZUSTIMMUNG
Begründung: Es ist die erste Dividende nach zwei trockenen Jahren. Diese ist mit 0,30 € je Aktie bei einem EPS von 1,17 € allerdings noch sehr niedrig im Vergleich zum Gesamtgewinn von 9 € je Aktie in den letzten 4 Jahren, an dem der Aktionär nur mit 1,10 € partizipieren durfte.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft im aufschwingenden Markt wieder positionieren und das Geschäft ausbauen können. Auch die Rückkehr in die Gewinnzone ist gelungen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten nachgekommen, wie der ausführliche Bericht des Vorsitzenden ausweist. Allerdings sollte er noch dafür sorgen, dass die letzten Abweichungen vom CGK bei Klöckner & Co gegenstandslos werden.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

ZUSTIMMUNG
Begründung: Gegen die Qualifikation der vorgeschlagenen Kandidaten spricht nichts. Begrüßenswert ist der Vorschlag einer hochqualifizierten Dame mit Erfahrung im internationalen Management.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

ZUSTIMMUNG
Begründung: Für die Weiterbeschäftigung des aktuellen Abschlussprüfers sind keine Bedenken bekannt geworden

TOP 7
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung einer bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

ABLEHNUNG
Begründung: Obwohl die bisherigen Ausgaben von Options- oder Wandelschuldverschreibungen erfolgreich waren, konnten die Aktionäre nicht immer teilhaben, nur institutionelle Anleger. Diese Bevorzugung bestimmter Investoren ist nicht akzeptierbar. Sollte der Bezugsrechtsauschluss in der HV fallen, wird die SdK zustimmen.

TOP 8
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010, die Schaffung eines bedingten Kapitals 2011 und Satzungsänderung

ZUSTIMMUNG Top 8.1
ABLEHNUNG Top 8.2
Begründung: Die Anpassung des bedingten Kapitals infolge der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in 2010 ist logisch (Punkt 8.1). Die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals infolge der Ermächtigung unter Punkt 7 dieser TO ist abzulehnen, da dieser Punkt ebenfalls abgelehnt wird (Punkt 8.2).

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung von Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts im Genehmigten Kapital 2010, die Schaffung neuer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss im Genehmigten Kapital 2010 und Satzungsänderung

ABLEHNUNG
Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich alle Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ab. Solche Ermächtigungen stellen eine Benachteiligung der Eigentümer der Gesellschaft dar, indem sie deren Kapitalanteil und die Stimmanteile verwässern.

TOP 10
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

ABLEHNUNG
Begründung: Das Vergütungssystem enthält eine Festvergütung und variablen jährliche und dreijährige Tantiemen. Dazu kommen sogenannte \"virtuelle Aktienoptionen\", Differenzgeschäfte, die von der SdK grundsätzlich abgelehnt werden auch wegen deren mangelnder Realitätsbezogenheit. Die drei ersten Elemente aus Festvergütung und kurzfristiger und mittelfristiger variabler Vergütung sind für einen Vorstand ausreichend und entsprechen auch dem CGK.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.