Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.03.11



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Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG am 18.03.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009/10, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009/10

Ablehnung
Begründung: Es wird zwar fast 100% des erwirtschafteten Gewinns ausgeschüttet, jedoch werden nicht benötigte Finanzmittel weiterhin wie in den Vorjahren zu Niedrigstzinsen in den Tochtergesellschaften angelegt. Der SdK fordert eine Sonderdividende von 4,00 €, da die Aktionäre mit dem Geld mehr Rendite erzielen würden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/10

Ablehnung
Begründung: Beide Vorstände haben Doppelfunktionen als Vorsitzende von Rasselstein GmbH bzw. Electro Steel GmbH und gleichzeitig als Vorstände von einer der beiden Muttergesellschaften der Tochtergesellschaften, nämlich der Eisen- und Hüttenwerke AG. Jedoch sind sie in ihrer Tätigkeit als Vorstände der EHW dem Wohle der Gesellschaft verpflichtet. Eine ausschließliche Anlage in den zwei Beteiligungsgesellschaften stellt ein Klumpenrisiko dar und sollte durch alternative Anlagen mit gleichen oder höheren Renditechancen sukzessive abgebaut werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10

Ablehnung
Begründung: Es besteht durch die Anlage von 150 Mio. € Kapital in nur zwei Gesellschaften ein Klumpenrisiko für die EHW. Alternative Investments z.B. in Lithium-Ionen-Gesellschaften (Alternative zu Electrosteel) oder Kunststoff- oder Glasverpackungen (Alternative zu Rasselstein) oder in gänzlich andere Gesellschaften wurden nicht getätigt. Der Aufsichtsrat ist weder seiner Beratungspflicht in strategischen Fragen noch seiner Kontrollfunktion in Risikofragen hinreichend nachgekommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2009/10

Zustimmung
Begründung: 9000 € je Mitglied und das Doppelte für den ARV scheint angemessen, obwohl in der Gesellschaft keine wesentlichen Entscheidungen getroffen wurden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr

Ablehnung
Begründung: KPMG prüft seit Jahren sowohl den Thyssen-Konzern als auch die Eisen- und Hüttenwerke. Die Unabhängigkeit, vor allem aus Sicht der 12% Minderheitsaktionäre, ist nicht gegeben. Es sollte eine andere Prüfgesellschaft gewählt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.