Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 02.03.11



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Hauptversammlung der Demag Cranes AG am 2.3.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der Demag Cranes AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das am 30. September 2010 abgelaufene Geschäftsjahr 2009/2010, des zusammengefassten Lageberichts des Demag Cranes Konzerns und der Demag Cranes AG für das am 30. September 2010 abgelaufene Geschäftsjahr 2009/2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Nachdem die Dividende krisenbedingt im Vorjahr ausgefallen war, wird nun eine Dividende von 0,60 € je Aktie vorgeschlagen. Das sind 42% des operativen Ergebnisses nach Steuern von 1,44 € je Aktie. Die Ausschüttung kommt den Vorstellungen der SdK nahe.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Auf den starken Einbruch des Geschäfts im vorhergehenden Geschäftsjahr hat der Vorstand mit einem Restrukturierungsprogramm von 49 Mio. € reagiert. Daraus resultieren jährliche Einsparungen von 60 Mio. €. Die Gewinnschwellen in den Segmenten Industriekrane und Hafentechnologie wurden dadurch deutlich gesenkt. Die Segmente schreiben wieder schwarze Zahlen. Das Segment Services war auch in der Krise hoch positiv. Weiterhin wurden wesentliche organisatorische Verbesserungen vorgenommen und die Führungsstruktur verbessert. Das Produktionsprogramm wurde weiter entwickelt und es erfolgt eine noch stärkere Kundenorientierung. Die auf 5,8 % abgesunkene operative Rendite soll bereits 2012/13 wieder über 10% liegen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben in einer schwierigen Zeit den Vorstand unterstützt und überwacht.

TOP 5
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung
Begründung: Herr Tischendorf ist Partner der Cevian Capital AG, Pfäffikon/Schweiz. Dieser Finanzinvestor ist seit Mai 2010 mit mehr als 10% am Grundkapital des Unternehmens beteiligt. Die Vertretung im Aufsichtsrat ist daher sachgerecht, insbesondere vor dem Hintergrund der Übernahmeabsichten von Wettbewerbern in letzter Zeit.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Enthaltung
Begründung: Einer Zustimmung der HV bedarf es nicht.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Für das Geschäftsjahr 2010/2011 wird die Warth&Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Prüfer vorgeschlagen. Es liegen keine Informationen vor, die gegen diese Gesellschaft sprechen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Verlängerung des bis zu 18.5.2011 genehmigten Kapitals bis zum 1.3.2016.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.