Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.02.11



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Hauptversammlung der Bertrandt AG am 16.02.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2010 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2010 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009/2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von € 1,00 auf € 1,20 erhöht und liegt damit bei 40 % des Konzernergebnisses. Bei Verfestigung der Gewinnsituation sollte in dem von der SdK empfohlenen Rahmen (40-60 % des Konzernergebnisses) 50 % des Konzernergebnisses als Dividendenausschüttungen ins Auge gefasst werden. Die Eigenkapitalquote liegt bei 57 %. Das Konzernergebnis ist um 27 % gewachsen, die Dividende um 20 %.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat zusätzlich 1000 Mitarbeiter eingestellt; weitere Einstellungen sind geplant. Das Konzernergebnis beträgt + 27 %; die Dividende wurde erhöht. Die Gesellschaft ist ziemlich gut durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen Aufgaben, der Überwachung und Beratung des Vorstandes in 4 Sitzungen nachgekommen. Der Bericht des Aufsichtsrates erscheint vollständig.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich wohl um einen Vorrats-Beschluss. Möglicherweise auch gedacht als Möglichkeit für Mitarbeiter (außer Vorstand) sich an der AG zu beteiligen.
Hier ist grundsätzlich nur zuzustimmen, sofern das Unternehmen tatsächlich über flüssige Liquidität verfügt und keine bessere Verwendung für Investitionen hat, die den Unternehmenswert steigern können. Die Ermächtigung soll bis 2016 gelten, was gesetzlich zulässig ist.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Einsatz von Optionen sowie zur Möglichkeit des Bezugs- und des Andienungsrechtsausschlusses in bestimmten Fällen

Ablehnung
Begründung: Ist im Zusammenhang mit TOP 5 zu sehen. Es handelt sich wohl um einen Vorratsbeschluss. Die SdK lehnt Optionsgeschäfte zum Rückkauf eigener Aktien generell ab.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich ist die SdK der Auffassung, dass es nicht auf das Alter sondern auf Erfahrung, Kenntnisse, etc. ankommt. Bei Ablauf der 5. Jahres-Bestellung wäre das AR-Mitglied 80 Jahre. Im Übrigen ist die Struktur der Anteilseigner nicht in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates abgebildet.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Enthaltung
Begründung: Zu klären ist einerseits, wie lange die Price Waterhouse Coopers AG, Stuttgart, schon Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns ist. Grundsätzlich sollte generell alle 10 Jahre der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft gewechselt werden, um eine zu große Vertrautheit zwischen Prüfer und Unternehmen zu vermeiden. Zum anderen müssen die vergleichsweise hohen Honorare für Steuerberatung resp. die Erbringung sonstiger Dienstleistungen aufgeschlüsselt werden, so dass mögliche Zweifel an der Unabhängigkeit der Prüfung zerstreut werden können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.