Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.01.11



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Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 21.01.2011 in Bochum

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2010, der Lageberichte der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009/2010, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Dividendenvorschlag lautet auf € 0,45. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 26,1 %. Dieser Quote ist zuzustimmen, da auch in dem Verlustjahr eine Dividende gezahlt wurde und bedingt durch die hohen Investitionen in Amerika, die Verbindlichkeiten wieder auf ein akzeptables Niveau abzubauen sind.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Nach der Wirtschaftskrise haben sich die Umsätze und das Ergebnis wieder sehr erfreulich erholt. Dieses dank rechtzeitig ergriffener Kostensenkungsmaßnahmen sowie Streckung der Investitionen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: In der Wirtschaftskrise hat der Aufsichtsrat die Maßnahmen des Vorstandes unterstützt, so dass die Erholung im Geschäftsjahr 2009/2010 stattfinden konnte.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Die Vergütung des Vorstandes besteht neben dem Fixum, das wir in Höhe von € 670.000,00 je Vorstandsmitglied für angemessen halten, aus erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen sowie den Pensionszusagen . Unsere Kritik und die Ablehnung des Vorschlages richten sich insbesondere gegen die Pensionen, die in Relation zum Festgehalt viel zu hoch sind. Es kann nicht sein, dass das Fixum der Vorstandsmitglieder für den Gesamtvorstand mit € 3,5 Mio. und die Pensionen um rund 30 % höher sind, d.h. die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen betrug € 4,6 Mio.
Innerhalb der vergangenen 10 Jahre sind die Vorstandsgehälter in Deutschland extrem angestiegen. Die bisher üblichen Pensionsrückstellungen, die bei Thyssen ab der 3. Periode mit 60 % der Fixvergütung vereinbart sind, müssen nach Auffassung der SdK auch - wie für alle Angestellten gelten - auf eine Eigenversorgung umgestellt werden. d.h. aus Sicht der SdK, dass eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen keinesfalls 20-25 % der Fixvergütung übersteigen sollte. Wünschen die Vorstandsmitglieder eine bessere Altervorsorge, dürften diese aufgrund ihres Einkommens in der Lage sein, dafür selbst Sorge zu tragen.
Darüber hinaus sind die weiteren Regelungen bezüglich der Ermittlung der LTI bzw. der Wertrechte sehr schwer verständlich und sollten zur Erreichung der im Vergütungsbericht postulierten Transparenz an fixen Beispielen dem Aktionär dargestellt werden
Weiterhin ist schwer verständlich, warum in Jahren, in denen die Tantieme ausfällt bzw. ausgefallen ist, anschießend zum Teil ein Bonus gezahlt werden kann. Dieser Bonus wird dann nach Abzug der Steuern nicht ausgezahlt, sondern in Wertsteigerungsrechten angelegt, um damit wahrscheinlich die Wertsteigerungen der kommenden Jahre mit zu vergüten.

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung
Begründung: Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat Herrn Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz vorgeschlagen. Diesem Vorschlag können wir uns als SdK anschließen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Uns sind keine Tatsachen bekannt, die gegen die Wiederwahl der KPMG sprechen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.