Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 20.12.10



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Außerordentliche Hauptversammlung der ARQUES Industries AG am 20.12.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Bericht des Vorstandes über die Kapitalerhöhung

keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Änderung des Geschäftsmodells der Gesellschaft, Zustimmung der Hauptversammlung

Zustimmung
Begründung: Das bisherige Geschäftsmodell hat in den vergangenen Jahren erheblich Risiken mit sich gebracht, welche bis zur Bestandsgefährdung der Gesellschaft geführt haben. Eine Konzentration der Gesellschaft auf die profitable Sparte Telekommunikation (Gigaset), scheint daher ein wirtschaftlich sinnvoller Ansatz. Dieser schritt wird von Seiten der SdK daher ausdrücklich begrüßt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2010, den Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat erst kürzlich eine umfangreiche Kapitalerhöhung durchgeführt und desweiteren wird bis Ende November eine Pflichtwandelanleihe platziert. Daher ist die von den Altaktionären zu tragende Verwässerung bereits enorm. Durch die Schaffung eines genehmigten Kapitals in der Höhe von 50% des aktuellen Grundkapitals könnte in naher Zukunft erneut zu einer extremen Verwässerung führen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum eine erneute Kapitalerhöhung im Umfang von mehr als 10% des Grundkapitals bei Ausschluss des Bezugsrechtes der Altaktionäre (zum Beispiel gegen Sacheinlage) nicht auf einer separaten Hauptversammlung beschlossen werden sollte, falls diese für einen Beteiligungserwerb im Telekommunikationssektor nötig werden sollte.

TOP 4
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 1 Ziffer 1 \"Firma\"

Zustimmung
Begründung: Da der Unternehmenszweck geändert werden soll, ist eine Umfirmierung der Gesellschaft angemessen.

Hinweis: Der für die Hauptversammlung vorgesehene SdK-Sprecher und Ersteller dieses Abstimmungsverhaltens hält Aktien der Gesellschaft.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.