Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.11.10



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Hauptversammlung der CeoTronics AG am 05.11.2010

Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CeoTronics AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Mai 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009/2010 sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Da auf Konzernebene ein Verlust anfiel, ist es gerechtfertigt, keine Dividende auszuschütten und den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Obwohl einige strategische Fragen offen sind (Engagement in den USA, hohe F&E Aufwendungen, Relative Größe des Unternehmens), scheinen die angefallenen Verluste krisen- und konjunkturbedingt und nicht direkt dem Vorstand zuzurechnen. Trotz der Verluste im GJ 2009/10 hat das Unternehmen eine hohe EK-Quote und akzeptable Verschuldung sowie eine führende technologische Stellung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: siehe Top 3. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Aufgrund der nur unvollständig vorliegenden Informationen kann das Vorstandsvergütungssystem von der SdK nicht im ausreichenden Maße beurteilt werden. Hier ist die um Zustimmung werbende Verwaltung gehalten, für eine höhere Transparenz zu sorgen. Nichtsdestotrotz erscheinen die Vorstandsbezüge trotz fehlenden Einzelausweises nicht überhöht.

TOP 6
Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Mittels der vorgeschlagenen Satzungsänderungen erfolgt eine unproblematische Anpassung der Satzung an die neue Gesetzeslage.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Das bestehende genehmigte Kapital läuft aus. Zur Erhaltung der Flexibilität des Unternehmens ist ein Vorratsbeschluss sinnvoll. Die SdK akzeptiert diesbezüglich für Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss maximal 10% des aktuellen Grundkapitals und für Bareinlagen mit Bezugsrecht maximal 25%. Da geplant ist bis zu 50% neue Aktien auszugeben, übersteigt dies die 25% Quote deutlich.

TOP 8
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen AR Kandidaten scheinen fachlich geeignet zu sein.
Unser endgültiges Abstimmungsverhalten lautete:

TOP 8 d) Wahl des Ersatzaufsichtsrates Frau Hemer wurde mit Ablehnung gestimmt.
Begründung: Frau Hemer arbeitet gegenwärtig als Personalreferentin. Da CeoTronics stark ingenieurgetrieben ist, scheint das Know-How von Frau Hemer nicht geeignet, eine effektive Kontrolle bei Ausfall eines AR Kandidaten zu gewährleisten. Da der Vater von Frau Hemer im Vorstand ist, könnten sich auch Interessenkonflikte ergeben.

TOP 9
Satzungsänderung: Beschränkung des Rede- und Fragerechts

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist gegen die Einschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre als eines der zentralen Grundrechte der Aktionärsdemokratie. Grundsätzlich hat der Versammlungsleiter ohnehin genug Instrumente an der Hand, um eine Versammlung straff zu führen und außerdem sollte die Verwaltung einmal im Jahr bereit stehen, den Unternehmenseigentümern erschöpfend Rede und Antwort zu stehen.

TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken, speziell da die sonstigen Gebühren in Höhe von 11 Tsd EUR relativ gering sind und damit die Unabhängigkeit der Prüfung nicht in Frage gestellt ist.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.