Hauptversammlung der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft
am 31.08.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für die Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft
sowie des Berichts des Aufsichtsrates.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.
Ablehnung
Begründung: Obwohl wir das Engagement des teilweise neuen Vorstandes anerkennen, kann nicht übersehen werden, dass das GJ 2009 einen Verlust von über 2 Mio. erzeugt hat und damit die Eigenkapitalquote von 35% auf knapp über 9% geradezu ruiniert wurde.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
Ablehnung
Begründung: Der Bericht des AR ist wenig aussagekräftig, insbesondere sind keine Hinweise zu erkennen, wie der AR den Vorstand dahingehend beraten hätte, wie eine Lösung der schwerwiegenden Probleme außerhalb des Konzernverbundes hergestellt werden könnte.
TOP 4
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung des gesamten Vermögens der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft (TWE AG) an die Captrain Deutschland GmbH sowie die Farge-Vegesacker Eisenbahn-Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 179a AktG.
Ablehnung
Begründung: Dieser Vertrag, der effektiv die Ausgliederung des Geschäftsbetriebes in einer der Muttergesellschaft nahestehenden Gesellschaft zu Folge haben würde, scheint ausschließlich zum Wohle der Muttergesellschaft ausgehandelt worden zu sein. Wenn die Zahlen des Gutachtens stimmen sollten, ist es doch sehr fraglich, warum die
Mutter für „Assets ohne Zukunft“ Geld bezahlen sollte, vielmehr ist zu vermuten, dass die tatsächlichen Zahlen anders aussehen würden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Ablehnung
Begründung: Vorausgesetzt der Verkauf nach TOP 4 kommt zu Stande, ist es
trotzdem sinnlos, den Wert des Börsenmantels noch durch eine kostenintensive Auflösung zu vernichten.
TOP 6
Für den Fall, dass die Gesellschaft nach Maßgabe des Vorschlags unter Tagesordnungspunkt 5 im Jahr 2011 aufgelöst wird: Wahl des Prüfers für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz und den erläuternden Bericht sowie des Abschlussprüfers für das (Rumpf-)Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2010 bis zur Auflösung der Gesellschaft sowie für das erste Abwicklungsgeschäftsjahr, andernfalls Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl der KPMG als Abschlussprüfer.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung des § 13 der Satzung – Anpassung an das ARUG
Zustimmung
Begründung: Die durch das ARUG induzierte Änderung ist aus Sicht der
SdK problemlos
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten
abgewichen werden.
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