Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.08.10



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der IMW Immobilien AG am 23.08.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die IMW Immobilien Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das zum 31. März 2010 abgelaufene Geschäftsjahr 2009/2010.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung zur Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Es ist ein Aufwärtstrend bei der Gesellschaft zu erkennen.

TOP 3
Beschlussfassung zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer.

TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Gegen die Verkleinerung des AR wäre nichts zu sagen. Die SdK lehnt aber ein Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat ab.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien ist nicht sinnvoll, da die Gesellschaft Investitionsbedarf hat und zu wenig Liquidität für den Rückkauf und insbesondere einen möglich Einzug von Aktien.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010 und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitaleinbringungen in der hier ermöglichten Höhe wird die Beschlussvorlage abgelehnt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.