Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.08.10



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Hauptversammlung der 1st Red AG am 24. August 2010 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Der Konzern konnte den Gewinn je Aktie von 0,11 € auf 0,13 € erhöhen und wäre durchaus in der Lage eine Dividendenzahlung vorzunehmen. Auch angesichts der verhaltenen Aktienkursentwicklung in den letzten Jahren wäre eine Dividendenausschüttung angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Das operative Ergebnis ist nach wie vor zufriedenstellend, dieses Jahr allerdings geprägt durch Veräußerungserlöse. Das Konzernergebnis je Aktie konnte leicht gesteigert werden, der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit war deutlich positiv und die Verschuldung konnte zurückgeführt werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat, soweit für die SdK erkennbar, seine Kontroll- und Beratungsfunktion wahrgenommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Die SdK begrüßt den auch von ihr geforderten und nun angestrebten Wechsel des Abschlussprüfers ausdrücklich. Allerdings ist die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die MDS Möhrle GmbH, Hamburg, der SdK aus den Vorgängen rund um die Aktiengesellschaften MWG Biotech AG sowie Genescan AG langjährig bekannt. Aus Sicht der SdK ist MDS Möhrle daher grundsätzlich nicht geeignet, die Abschlussprüfung bei börsennotierten Aktiengesellschaften vorzunehmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.