Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.08.10



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b> Hauptversammlung der Garant Schuh + Mode AG am 16.08.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Vorstände haben es in dem schwierigen Geschäftsjahr verstanden, die Ergebnissituation von -3,9 Mio. € auf 1,7 Mio. € wieder positiv zu gestalten. Außerdem gelang es Ihnen, nach Jahren der Insolvenzverwaltung eine Zukunftsperspektive für das Unternehmen zu entwickeln. Inzwischen hat das Unternehmen ANWR die Mehrheit übernommen, so dass die Zukunft gesichert erscheint. Das Unternehmen ist aus der Insolvenz entlassen worden, es wirtschaftet wieder profitabel. Das Risiko der Steuerung einer Einzelhandelssparte in der Schweiz, die Firma Pasito-Fricker AG, wurde durch Verkauf 2010 eliminiert. Das Delkredere-Risiko, das über 80 % der Garant Schuh Bilanz (80 Mio. € Finanzschulden bei Kreditinstituten) betrifft, wird nach der Übernahme durch ANWR und deren Zahlungsabwickler, die DZB Bank, ebenfalls entfallen. Die Arbeitsplätze bleiben nach der Übernahme weitgehend erhalten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit aus Sicht der SdK nachvollziehbar, seiner Kontroll- und Beratungsfunktion, insbesondere mit Blick auf das implementierte Risikomanagementsystem, nachgekommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Die KPMG ist eine der 4 renommierten Abschlussprüfergesellschaften der Welt. Durch die umfangreichen internationalen Aktivitäten der Gesellschaft sind auch die Prüferleistungen zu internationalisieren. Dies ist mit der KPMG gewährleistet.

TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Durch die Mehrheitsübernahme wird auch die Mehrheit im AR durch ANWR bestimmt. Der AR-Vorsitz soll jedoch durch den unabhängigen und jetzigen ARV, Herrn Zimmermann, wieder besetzt werden. Wir betrachten dies als ein Zeichen für weitgehende Kontinuität in der Geschäftspolitik und als Vorteil für die Minderheitsaktionäre.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.