Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.08.10



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Hauptversammlung der Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft am 12.08.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009 (01.01.2009 bis 31.12.2009), jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Es sieht so aus, als wäre der Vorstand der Zielrichtung, einen ausgeglichenen Abschluss zu erreichen und gleichzeitig die Pensionslücke weiter zu schließen, wieder näher gekommen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der AR scheint seine Aufgaben gut gemeistert zu haben, wenn doch nur der AR-Bericht mal etwas aussagekräftiger wäre!

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 (01.01.2010 bis 31.12.2010) sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2010

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was gegen die PWC als Abschlussprüfer sprechen würde.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die prozentual (50%) erhebliche Erhöhung der AR-Vergütung ist total immer noch nicht zu hoch.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die durch das ARUG notwendigen Satzungsänderungen sind hier so umgesetzt, dass wir eigentlich keine Probleme damit sehen würden – aber die Einschränkung auf die Möglichkeit nur elektronische Mitteilungen zu machen, ist nicht akzeptabel

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.