Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.07.10



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Hauptversammlung der Albis Leasing AG am 7.7.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes:

Ablehnung
Begründung: Zwar hat man zum ersten Mal seit Jahren den Eindruck, dass mit den neugeschaffenen 3 strategischen Geschäftseinheiten erstmals eine Strategie vielversprechend klingt und auch durchgehalten zu werden scheint. Wesentliche Kennziffern haben sich aber gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert. So sank der Konzerneigenanteil am Jahresergebnis auf – 4,8 M (nach – 0,9 M) und das EBIT auf 6,2M. (nach 23,9M.). Auch der Bilanzverlust von fast 13 M. (nach – 8,2M. im Vorjahr) erlaubt keine Entlastung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung: Begründung: Die vor 2 Jahren mit Skepsis begrüßten neuen Aufsichtsräte scheinen sich entgegen erster Zweifel unabhängig intensiv mit den wesentlichen Problemen der Gesellschaft befasst zu haben. 8 Sitzungen und ein recht detaillierter Bericht bestätigen dies. Die Ernennung von Herrn Dähling zum CFO lassen erkennen, dass sich der AR intensiv bemüht, einen handlungsfähigen Vorstand zu besetzen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg bestehen seitens der SdK keine Bedenken. Allerdings wird die SdK mit Blick auf die hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung deren detaillierte Aufgliederung verlangen, um sich auf diesem Wege ein Bild von der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu machen.

TOP 5
Satzungsanpassungen (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die üblichen, unproblematischen redaktionellen Anpassungen zur Teilnahme an der HV und Übermittlungsfragen.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Es ist unverständlich, wofür (und mit welchem Kapital) die Gesellschaft angesichts der desolaten Geschäftszahlen eigene Aktien erwerben will. Vorrangiges Ziel sollte sein, das Unternehmen (endlich) profitabel und anschließend dividendenfähig zu machen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.